StartVereinbarung zum Haushaltsbündnis 2011-2016

Vereinbarung zum Haushaltsbündnis 2011-2016

12 02 02 Rolf F-p Pressegespr _ch

Frank-Peter Arndt (SPD), Rolf Becker (Grüne) Fraktionsvorsitzende

Vereinbarung der Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat über die Zusammenarbeit in einem Haushaltsbündnis in der Ratsperiode 2011-2016
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen vereinbaren auf Grundlage ihrer Wahlprogramme bis zum Ende der Ratsperiode 2011-2016 die Zusammenarbeit in einem Haushaltsbündnis. Die Bündnispartner beschließen die Umsetzung der nachfolgend dargestellten politischen Ziele und verpflichten sich, ihre Initiativen im Rat und in der Öffentlichkeit zu den aufgeführten Punkten untereinander abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt in der Regel zwischen den FachpolitikerInnen und im Bedarfsfall unter Hinzuziehung der Vorstände beider Fraktionen.


Haushaltskonsolidierung, Entschuldung, Wirtschaft und Regionsbildung


• Die Haushaltskonsolidierung wird fortgesetzt.
• Sämtliche Handlungsfelder der Stadt werden strategisch ausgerichtet. Zu diesem Zweck werden operative Leitsätze im produktorientierten HH der Stadt verankert.
• Die finanzielle Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Stadt ist durch eine ernsthafte Aufgabenkritik zu sichern.
• Die Möglichkeiten einer Entschuldung des Stadthaushaltes durch Abschluss einer Entschuldungshilfe mit dem Land Niedersachsen werden ernsthaft geprüft. Sowohl bei der Diskussion als auch bei der Entscheidungsfindung werden Göttingens BürgerInnen umfassend beteiligt.
• Wo eine Neuordnung und Anhebung von Gebühren zur Finanzierung der Aufgaben der Stadt notwendig ist, geschieht dies maßvoll und unter Berücksichtigung des Prinzips der Verteilungsgerechtigkeit.
• Zur Optimierung der Verwaltungsabläufe und Kostenstruktur wird der Umbau der Verwaltung zu einem bürgerorientierten und effizienten Dienstleistungsunternehmen mit Hilfe einer mitarbeiterorientierten Organisationsentwicklung vorangetrieben.
• Einen Kahlschlag bei den freiwilligen Leistungen wird es nicht geben. Sie werden in ihrem Umfang nach Möglichkeit gesichert. Jede Umverteilung von Fördermitteln hat sich an den strategischen Prioritäten der Stadt zu orientieren, wie sie z.B. in der Kulturentwicklungsplanung oder in einer zukünftigen integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung verankert sind. Eine Ausweitung freiwilliger Leistungen erfolgt nur in gut begründeten Ausnahmefällen.
• Die Ausweitung der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben durch Stadt und Landkreis wird geprüft.
• Zwischen der Stadt und dem Landkreis Göttingen wird ein angemessener, aufgabenorientierter Finanzausgleich unter Moderation des Landes herbeigeführt. Eine neue kostendeckende Heranziehungsvereinbarung zum SGB II und zum SGB XII wird abgeschlossen, die der Stadt arbeitsmarktpolitischen Gestaltungsspielraum einräumt. Dabei werden die Kosten der Unterkunft im Stadtgebiet angemessen berücksichtigt.
• Die Stadt beteiligt sich aktiv und gestaltend am Prozess der angestoßenen Regionalreform. Angestrebt wird eine "große Lösung" unter Beteiligung der Landkreise Göttingen, Northeim und Osterode unter angemessener Beachtung der Interessen eines starken Oberzentrums Göttingen und dessen finanzieller Ausstattung. Die mit dem Hesse-Gutachten vorgelegte Aufgabenliste wird mit höchster Priorität geprüft und abgearbeitet. Die zersplitterten Kräfte in Südniedersachsen müssen gebündelt werden, um die Stimme Göttingens in der Landeshauptstadt Hannover gewichtiger zu machen. Der gesamte Prozess wird durch eine BürgerInnenbeteiligung und ggf. abschließende BürgerInnenbefragung begleitet.
• Bei sämtlichen Planungen mit regionalem Bezug (Beschäftigungsförderung, Bildungsregion, Klimapläne für Energie und Verkehr, Fusion der Volkshochschulen) sind die Erfordernisse einer möglichen zukünftigen Regionsbildung bereits zu berücksichtigen.
• Die Stadt nimmt eine aktivere Rolle bei der Einforderung einer besseren finanziellen Ausstattung durch Land und Bund, z.B. durch Kooperation mit anderen verschuldeten Städten ein, mit dem Ziel der gemeinsamen Interessenwahrnehmung.
• Die städtischen Gesellschaften entwickeln in Absprache mit Rat und Verwaltung Zielvorgaben (u.a. für Qualität der Dienstleistungen, Klimaschutz, Angebotseffizienz), die von einem systematischen Controlling durch die Finanzverwaltung begleitet werden und deren Umsetzung öffentlich (Finanzausschuss) diskutiert wird.
• Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung (GWG) ist als zentrale Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Oberzentrums zu erhalten (inkl. Veranstaltungsmanagement). Eine Kooperation mit einer regionalen Wirtschaftsförderung ist in Einzelbereichen sinnvoll.
• Im Sinne des Logistikclusters wird das GVZ III schnell und qualifiziert entwickelt.
• Bei allen Vorhaben zur Wirtschaftsförderung muss eine auch für die Bürgerschaft transparente Kosten-Nutzen-Analyse zur Entscheidungsfindung erstellt werden.
• Weitere Privatisierungen wird es nicht geben. Die städtischen Gesellschaften sind in kommunaler Hand zu behalten, wobei aber alle Synergien zu prüfen und zu nutzen sind.


Bürgerbeteiligung und Demokratie
 

• Im Jahr 2014 wird erstmals ein HH mit Elementen einer modernen BürgerInnenbeteiligung erstellt (BürgerInnenhaushalt), wobei sich die Beteiligung auf strategische Handlungsfelder konzentriert.
• Ein Konzept für modernen Bürgerservice wird erstellt. Beschwerden von BürgerInnen sind als Anregungen bzw. Organisationsberatung zu verstehen.
• Die beschlossene Informationsfreiheitssatzung wird durch entsprechende Regelungen in der Geschäftsordnung und Hauptsatzung verankert.
• Flächendeckende Ortsräte werden angestrebt.
• Weitere Formen der BürgerInnenbeteiligung werden erprobt.
Gleichstellung, Personalentwicklung und familienfreundliche Verwaltungsstrukturen
• Die EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kommune wird umgesetzt.
• Zur Förderung der Gleichstellung und interkulturellen Öffnung der Verwaltung - einschließlich der städtischen Gesellschaften - wird der Anteil von Frauen sowie Menschen mit Migrationshintergrund vor allem auch in Leitungsfunktionen deutlich erhöht.
• Die ehrenamtliche Arbeit der freiwilligen Feuerwehr ist unverzichtbar und soll weiter unterstützt werden, z.B. durch gezielte Förderung der Jugend- und Kinderfeuerwehren.
• Die Fraktionen setzen sich verstärkt dafür ein, dass Frauen als Brandmeisterinnen für die Berufsfeuerwehr ausgebildet werden.
• Die Stadt wird den Anforderungen gerecht, die sich aus der Zertifizierung der Stadtverwaltung als familienfreundlicher Betrieb und der Umsetzung des DGB-Index gute Arbeit ergeben, durch:
- regelmäßige Fort- und Weiterbildungen und bedarfsgerechte Qualifizierung
- Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Verbesserung der Arbeitssituation von Beschäftigten mit Behinderung
- Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen.

Bildung, KiTa, Jugend und Familie


• Die Stadt strebt die Bildung einer Bildungsregion/kommunalen Bildungslandschaft Göttingen im Raum Südniedersachsen an. Ziel ist eine Neukonzeption durch Stadt und Landkreis unter Einbeziehung des Landes. Angestrebt wird eine Dienstleistungsorganisation für zahlende Auftraggeber (Kreise, Stadt, Land).
• Die enge Kooperation bei der Kinderbetreuung und in der Schul- und Jugendhilfeplanung wird fortentwickelt. Dazu werden die existierenden Planungsinstrumente und –räume der FB Schule und Jugend miteinander abgeglichen.
• Maßnahmen zur Fortentwicklung und zum Ausbau von Bildungseinrichtungen (KiTas, Familienzentren, Schulen) orientieren sich u.a. am Bedarf und an den Erfordernissen der UN-Behindertenrechtskonvention.
• Auf der Grundlage einer alle zwei Jahre durchgeführten Bedarfsumfrage wird der bedarfsgerechte Ausbau der Krippenplätze, Tagespflege und Hortangebote fortgesetzt. Bei der Gestaltung der Öffnungszeiten sind die Bedürfnisse von Alleinerziehenden besonders zu berücksichtigen.
• Es wird angestrebt Göttinger KiTas als wichtige Bildungsorte zu Familienzentren/Eltern-Kind-Zentren auszubauen.
• Die Stadt erstellt eine neue Sozialstaffelung der KiTa-Gebühren.
• Die Kitagruppen werden den sozialgeographischen Gegebenheiten der Stadt Göttingen angepasst.
• Betriebe werden angemessen an den Betriebskosten der KiTas beteiligt.
• Die offene Jugendarbeit wird konzeptionell weiterentwickelt.
• Das Göttinger Bündnis für Familien wird fortgesetzt.

 

Schule und Ausbildungsförderung


• In Kooperation mit dem Landkreis wird eine integrierte Jugend- und Schulentwicklungsplanung erstellt.
• Im Zusammenwirken mit der Landesschulbehörde sind einzelne Grundschulstandorte unter qualitativen und finanziellen Aspekten zu überprüfen. Die bedarfsgerechte Grundschullandschaft Göttingens darf dadurch nicht gefährdet werden. Kleine Schulstandorte sind als wohnortnahes Grundschulangebot möglichst zu erhalten.
• Es wird angestrebt, soweit fachlich sinnvoll, die Grundschulen in Ganztagsschulen umzuwandeln.
• Es wird vor dem Hintergrund der Entwicklung der Schülerzahlen und der Eltern- und Kinderwünsche die Schaffung von weiteren Gesamtschulplätzen, auch durch Errichtung einer weiteren IGS, vorbereitet.
• Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen wird an den Göttinger Schulen und im Übergangsbereich Schule/Beruf (einschließlich BBS) umgesetzt, wo erforderlich in Kooperation mit dem Landkreis.
• Die Option zum Nachholen des Hauptschulabschlusses und des Realschulabschlusses wird weiter ausgebaut und gefördert.
• Gemeinsamen mit dem Landkreis wird ein Übergangsmanagement Schule-Beruf eingerichtet.
• Durch die Etablierung und Unterstützung lokaler Ausbildungsverbünde werden zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen.
• Die Ausbildungs- und Qualifizierungsprojekte werden fortgesetzt.
• Die Sanierung der schulischen Liegenschaften wird fortgeführt.
Stadt, Hochschulen und Wissenschaft
• Durch eine mit der Universität abgestimmte Marketing-Strategie für städtische, kulturelle und wissenschaftliche Aktivitäten soll die Zahl der Studierenden erhöht werden. Durch Einbindung und gezielte Vernetzung auch der weiteren Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen profiliert sich Göttingen strategisch als vielseitiger Bildungs- und Wissenschaftsstandort.
• Die Verbesserung der städtischen Infrastruktur für Studierende und WissenschaftlerInnen wird vorangetrieben.
• Gemeinsam mit der Stiftungsuniversität wird das Konzept der Wissenshäuser an den beiden Standorten „AudiMax“ und am „Ritterplan“ umgesetzt.


Kultur


• Die Vielfalt des Göttinger Kulturangebotes soll erhalten bleiben.
• Die Ziele des kulturpolitischen Leitbilds werden umgesetzt. Die Förderrichtlinien (einschließlich der Zielvereinbarungen für die künftigen Verträge) orientieren sich an den Zielen des Kulturleitbildes.
• Die Nutzung von Synergieeffekten bei den Kultureinrichtungen wird bei der Vergabe von Fördermitteln und bei Abschluss neuer Verträge zur Auflage gemacht.
• Für die Verwendung städtischer Zuschüsse in den geförderten Kultureinrichtungen wird ein geeignetes Controlling sichergestellt.
• Ein Teil des Kulturetats soll zukünftig für kulturelle Innovationen zur Verfügung gestellt werden.
• Die Leistungen der Sozial-Card im Kulturbereich werden durch die Förderung einer Kulturloge ergänzt.

 

Inklusion und Integration


• Die Leitidee der „Inklusiven Stadt“ wird Grundlage allen politischen und Verwaltungshandelns sein.
• Die Stadt Göttingen ermöglicht Flüchtlingen, deren Aufenthaltsperspektive noch ungeklärt oder befristet ist, eine menschenwürdige Existenz während ihres Aufenthalts. Dies schließt insbesondere eine angemessene Unterbringung ein. Die Stadt bekennt sich zu ihrer Fürsorgepflicht für alle Menschen, die dauerhaft in der Stadt leben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
• Es wird – nicht nur für Menschen mit Behinderungen – ein Konzept für Inklusion erstellt. Im Hinblick auf die besonderen Problemlagen von MigrantInnen knüpft dieses ab dem Jahr 2015 auch an das Integrationskonzept an.
• Schwerpunkte liegen im Bereich Personalentwicklung und Kompetenzentwicklung besonders für MitarbeiterInnen relevanter Einrichtungen.
• Die AusländerInnenbehörde zeigt verstärkt individuelle Wege zur Inklusion auf. Sie fördert Einbürgerung durch Werbung und Beratung.


Soziales


• Es wird ein „Sozial-Dienstleistungszentrum“ zur Optimierung der Leistungserbringung und Förderung der TransferbezieherInnen eingerichtet.
• Der Masterplan gegen Kinderarmut wird durch konkrete Projekte umgesetzt.
• Zur Förderung der wohnortnahen Teilhabe sowie zur Gestaltung des demographischen Wandels und zur Verbesserung der Infrastruktur werden Stadtteilzentren eingerichtet. Im Stadtgebiet wird für große Familien preiswerter Wohnraum geschaffen.
• Die rechtlichen Möglichkeiten einer Fusion zwischen der Volkshochschule, der Kreisvolkshochschule und der kAöR werden geprüft.
• Im Rahmen einer möglichen Fusion werden die Aufgaben der kAöR einschließlich ihres Status nach einer möglichen Fusion mit dem Ziel einer optimierten Arbeits- und Beschäftigungspolitik von Stadt und Landkreis Göttingen /Südniedersachsen überprüft.


Verkehr


• Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) wird in Abstimmung mit dem Landkreis und den Umlandgemeinden bis 2015 zu einem „Klimaplan Verkehrsentwicklung“ weiter entwickelt.
• Ziel ist auch hier die Einsparung von 40% CO2 bis 2020 (Vergleichsjahr 1990). Die Erstellung und Umsetzung wird finanziell im Haushalt abgesichert. Für die BürgerInnenbeteiligung erstellt die Verwaltung ein Konzept und stellt dessen Umsetzung sicher, begleitet durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit. Folgende Maßnahmen sind besonders zu berücksichtigen:
- Der Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) wird gegenüber dem motorisierten Individualverkehr gestärkt, die Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und der Emissionsschutz werden verbessert.
- Über einen Plan zur Radförderung wird zeitnah ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt. Konkrete Maßnahmen sind die gezielte Förderung des Fahrrads gegenüber dem motorisierten Individualverkehr, der Ausbau eines attraktiven Radwegenetzes und regionaler Radschnellwege, neue Radstraßen und Radstreifen, Aufwertung vorhandener Wegführungen, Ausbau moderner Abstellanlagen und Aufstellflächen (Sofortprogramm Radabstellanalgen in der Innenstadt), radfreundliche Ampelschaltungen und Grüne Wellen.
- Die Effizienz und Attraktivität des ÖPNV wird gesteigert u.a. durch Aktualisierung des Nahverkehrsplanes, bessere Verzahnung und Kooperation der örtlichen Mobilitätsdienstleister (Bahn, Bus, Car-Sharing, u.a.), Ausweitung der Vorrangspuren für Busse; bessere Anbindung des Bahnhofs, zusätzliche Park & Ride-Angebote sowie nutzerInnenfreundlichere Tarife und eine bessere Vermarktung der Angebote. Zu prüfen sind u.a. zusätzliche Tangentiallinien und Nachtbusangebote, Kombitickets und eine Veränderung der Kilometer-Kriterien bei der Schülerbeförderung.
- Die Bündnispartner streben die Komplettierung der Tempo-30-Zonen an.
- Weiterhin werden individuell von Fall zu Fall geprüft: Die Abschaltung von Lichtsignalanlagen nachts und an Wochenenden, Kreisverkehre, LKW-Nachtfahrverbot in Wohngebieten sowie „echte Grüne Wellen“ bei reduzierter Geschwindigkeit.
- Der ruhende Verkehr wird stärker überwacht – auch außerhalb der Innenstadt.


Energie


• Die Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt wird sichergestellt und hat bei strategischen Planungen im Sine der Nachhaltigkeit höchste Priorität.
• Die Stadt fördert die Bildung einer "Energieregion Göttingen" u.a. durch:
- Engere Zusammenarbeit von Energiereferat und -agentur
- Fortführung des Klimaschutzkonzepts und Umsetzung der Maßnahmen des neuen Klimaplans Verkehrsentwicklung
- Fortführung der energetischen Sanierung städtischer Gebäude
- Realisierung neuer Standorte für Windkraftanlagen im Stadtgebiet
- Ausschöpfung von Energieeffizienz und -einsparpotenzialen zur Sicherung regionaler Standortvorteile
- Umstrukturierung der Stadtwerke zu einem Energiedienstleister mit erweiterten Aufgaben.
• Die Partner streben an – unter Ausnutzung von Eigentumsrechten – die Stromproduktion und den Stromvertrieb mit den Stadtwerken als strategischem Partner regionaler und stärker aus BürgerInnenhand zu organisieren.
Stadtentwicklung
• Bis zum Jahr 2015 erstellt und beschließt die Stadt unter besonderer Berücksichtigung ihrer Klimaschutzziele einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP).
• Im Sinne einer kreisübergreifenden Regionalplanung entwickeln Stadt und Landkreis über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus eine langfristige Rahmenplanung zur abgestimmten Regionalentwicklung und Raumordnung.
• Das Einzelhandelskonzept der Stadt wird fortentwickelt und findet bei Unternehmensansiedlungen konsequent Berücksichtigung. Die Innenstadt als lebendiges, lebenswertes Zentrum wird weiterentwickelt.
• Entsprechend dem gemeinsam mit dem Leitbild 2030 beschlossenen Grundsatz "Binnenentwicklung vor Außenentwicklung" wird der eingeschlagene Weg, den Flächenverbrauch durch Konversion von industriell und gewerblich genutztem Boden zu minimieren, fortgesetzt. Arrondierungen von Bestandslagen erfolgen behutsam unter Beachtung der genannten Prinzipien und der Berücksichtigung der Sicherung und Sanierung alter Bestände.


Umwelt


• Die "Deklaration zur biologischen Vielfalt in Kommunen" wird bei strategischen Planungen (FNP, LP, Klimaplan-Verkehr) konsequent berücksichtigt.
• Bis zum Jahr 2015 wird ein neuer Landschaftsplan erstellt, einschließlich einer Inventarisierung und Neubewertung schutzwürdiger Flächen in Zusammenwirken mit dem GUNZ.
• Die FFH-Richtlinie der EU und die Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) werden umgesetzt.
• Gemeinsam mit dem Landkreis wird ein Konzept zur Reduzierung des Flächenverbrauchs erstellt.


Sport und Freizeit


• Das Sportstättenangebot für Schulen, Vereine und Freizeitsport wird auf der Grundlage des Sportentwicklungsplanes weiterentwickelt.
• Vereine, die sich besonders für die Jugendarbeit und Teilhabe sozial benachteiligter Menschen engagieren, werden bevorzugt gefördert.
• Die Stadt setzt sich aktiv für ein für eine Ausweitung des Schulsportunterrichts ein, die aus Landesmitteln finanziert wird.
 




 

 
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