Kastrations‐ und Kennzeichnungspflicht von Katzen

Antrag für den Rat am 17. November 2017

Stadt Göttingen erlässt Verordnung für Freigänger Katzen im Stadtgebiet

Der Deutsche Tierschutzbund schätzt, dass es in Deutschland etwa 2 bis 3 Millionen frei lebende Katzen gibt. Die stetig steigende Anzahl dieser Tiere stellt ein enormes Tierschutzproblem dar. Da alle frei lebenden Katzen ursprünglich von nicht kastrierten Freigänger Katzen aus Privathaushalten abstammen, sollen mit dieser Verordnung die Halter der Tiere in die Pflicht genommen werden. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Katzen, wenn sie unkontrollierten Freigang erhalten, kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Nur so und nicht durch einmalige Kampagnen – wie sie bereits 2012 in Göttingen durchgeführt worden sind – kann die Ausweitung der Katzenpopulation verhindert werden.

Bislang waren Maßnahmen gegen zunehmendes Katzenelend nur aus Gründen der Gefahrenabwehr möglich, aber durch die von der Landesregierung verabschiedete Änderung der  ubdelegationsverordnung und auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes §13 b können Kommunen nun eigene Verordnungen zum Schutz freilaufender Katzen erlassen.

Deshalb fordert der Rat der Stadt Göttingen:

Die Verwaltung möge eine Verordnung über die Kastrationspflicht und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Göttinger Stadtgebiet erlassen. In dieser Verordnung soll geregelt sein, das Katzenhalter und Katzenhalterinnen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese kastrieren und kennzeichnen zu lassen. (Siehe Anhang Verordnung Braunschweig).

In Niedersachsen haben inzwischen 80 Kommunen die Möglichkeit genutzt eine solche Verordnung zu erlassen. Darunter Städte wie Braunschweig, Peine, Hildesheim oder Oldenburg. Auch die Stadt  Göttingen sollte von dem neuen Handlungsspielraum Gebrauch machen.

Im Katzenhaus Luttertal werden seit dem 1.04.2016 keine Fundkatzen mehr aufgenommen und auch der Verein der Göttinger Katzenhilfe / SOS Straßenkatzen löste sich im Mai 2017 auf. Dies sind zwei deutliche Beispiele dafür, dass die Katzenpopulation auch in Göttingen deutlich zugenommen hat.

Aber auch finanziell stoßen Tierheime und Tierschutzvereine an ihre Grenzen. Für die Kastration einer Katze/ eines Katers müssen ca. 100, 00 Euro kalkuliert werden. Bei Vorliegen einer  Kastrationsverordnung können Tierheime oder Tierschutzvereine beim Verband Niedersächsischer Tierschutzvereine Mittel für die Kastration und Kennzeichnung untergebrachter Katzen beantragen. Auch die Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte trägt dazu bei die Kostenlage der Tierheime nicht weiter zu verschärfen und das unkontrollierte Anwachsen der Katzenpopulation durch Kastration zu verhindern, denn Tierärzte können nun mit Tierschutzvereinen vergünstigte Sätze für die Kastration von frei lebenden Straßenkatzen vereinbaren. Wenn dann durch die Verordnung auch Katzenbesitzer stärker in die Pflicht genommen werden, ihre Freigänger Katzen kastrieren zu lassen, lässt sich die Population und damit das Elend endlich dauerhaft verkleinern.