Generelles Tempolimit 120 auf der A 7 vorbei an Göttingen

Generelles Tempolimit 120 auf der A 7 zwischen Ausfahrt Göttingen
und Ausfahrt Göttingen-Nord in beide Richtungen

Antrag für den Rat am 12. Februar 2016

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Göttingen wird beauftragt, Gespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu führen – Geschäftsbereich Gandersheim, mit dem Ziel einen flächendeckenden Lärmschutz auf der A7 entlang der Stadt Göttingen durch ein Tempolimit zu erreichen.

Begründung:

Die Lärmbelastung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auch in Göttingen ist in den letzten Jahren stetig angewachsen.

Lärm macht nicht vor Stadtteilgrenzen halt. Bereits geringer Lärm schädigt die Gesundheit. Die Lärmbelastungen entlang der Autobahn nehmen mit höheren Geschwindigkeiten zu. Je nach Verkehrsaufkommen ist der Lärm unterschiedlich stark ausgeprägt. Der Lärm ist Tag und Nacht vorhanden. Die Göttinger Bürgerinnen und Bürger, die unmittelbar in der Nähe der Autobahn A 7 leben, leben Tag und Nacht mit gesundheitsgefährdendem Lärm.Tempolimits sind eine kostengünstige und einfach umzusetzende Maßnahme.

Geschwindigkeitsbegrenzungen verringern die Antriebs- und Rollgeräusche. Die Tempobeschränkung auf der A7 sollte zwischen der Ausfahrt Göttingen und der Ausfahrt Göttingen Nord eingerichtet werden.

Die Einführung einer generellen Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h auf Autobahnen reduziert die Lärmimmission um 0,5 dB(A) an Werktagen sowie um 1 dB (A) an Sonntagen. (Quelle BUND)