KontaktbereichsbeamtInnen der Polizei in Göttingen stärken

Gemeinsame Resolution aller Fraktionen im Rat der Stadt Göttingen zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 12. Februar 2016

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen appelliert an die zuständige Polizeidirektion Göttingen, die Anzahl der KontaktbereichsbeamtInnen bei der Polizei in Göttingen auf dem jetzigen Stand zu erhalten.

Den Rat der Stadt Göttingen haben Informationen erreicht, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand eines oder mehrerer KontaktbereichsbeamtInnen diese Stellen nicht wieder neu besetzt und eingespart werden sollen. Der Rat der Stadt Göttingen bittet die Verantwortlichen der Polizeidirektion Göttingen eindringlich, diese Regelung zu überdenken und die wichtige Arbeit der KontaktbereichsbeamtInnen weiterzuführen.

KontaktbereichsbeamtInnen sind mit ihrer Bürgernähe und ihrer Ortskenntnis im jeweiligen Stadtteil wichtig für die Sicherheit im Stadtteil. Regelmäßige Streifengänge der BeamtInnen vermitteln auch für den präventiven Bereich rechtzeitig Informationen und können so Straftaten vorbeugen und zur Verbesserung der Verkehrssituation beitragen.

Bereits in einer Sitzung des Landtages im Mai 2014 wurde die Landesregierung zu ähnlichen Informationen befragt. Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Landesregierung die KontaktbereichsbeamtInnen vor Ort für eine wichtige Institution hält, die Organisation aber vor Ort von den Polizeidirektionen übernommen wird.

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.05.2014; Fragestunde Nr. 19

„Aus Sicht der Landesregierung stellen Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamte als polizeiliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort einen unverzichtbaren Bestandteil zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Niedersachsen dar.

Gerade sie stehen als Person für das in Niedersachsen geltende Prinzip einer Bürgerpolizei, in dem sie als ein wichtiger Ansprechpartner z. B. bürgernahe Präsenz, kontinuierliche Kontaktpflege, Schulwegsicherung und Kriminalprävention stets zuverlässig gewährleisten. Sie haben immer ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger, sie suchen das aufklärende Gespräch, beraten, schlichten und helfen. In ihrem örtlichen Umfeld genießen Kontaktbereichsbeamtinnen und -beamte eine hohe Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger.

Seit 2004 verfügt die Polizei Niedersachsen über ein belastungsorientiertes Planstellenverteilungsmodell für die regionalen Polizeidirektionen, welches bei Bedarf an erforderliche Veränderungen angepasst wird. Gewichtete Fallzahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem Verkehrsgeschehen werden dabei ebenso berücksichtigt, wie u. a. die Faktoren „Fläche“ und „Bevölkerung“.

Innerhalb der Polizeidirektionen werden Personalverteilung und -einsatz eigenverantwortlich gesteuert, um insbesondere regionale und örtliche Besonderheiten berücksichtigen zu können.

Gemäß Organisationserlass (MI, P22.12-01512 v. 28.11.2012) ist der Kontaktbereichsdienst Aufgabe der Dienststelle vor Ort. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt grundsätzlich als Bestandteil des jeweiligen Hauptamtes. In Gebieten mit vorwiegend urbanem Charakter können Dienstposten für hauptamtliche Kontaktbereichsbeamtinnen oder Kontaktbereichsbeamte eingerichtet werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der zuständigen Polizeidirektion.                

Adressat:
Polizeidirektion Göttingen