Keine „Drohnen“ über Göttingen – Privatsphäre schützen

Antrag für den Rat am 17. Juni 2016

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche kommunalen Möglichkeiten es gibt, ein allgemeines Flugverbot für sog. unbemannte Luftfahrsysteme (UAS), umgangssprachlich „Drohnen“, für das Stadtgebiet auszusprechen.

Begründung:

Eine Vielzahl von privaten Personen verfügt über sogenannte „Drohnen“. Durch das Fliegen und Fotografieren mit „Drohnen“ im Stadtgebiet werden Privatpersonen in ihrer Privatsphäre gestört. Man weiß nie wer die „Drohne“ steuert und ob Aufnahmen gemacht werden. Dieser Einsatz von „Drohnen“ widerspricht dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung des Menschen. Der Einzelne bestimmt selbst in seinem privaten Bereich (Garten, Balkon …) direkt, welche Daten von ihm öffentlich werden.

Zwar gibt es für „Drohnen“, mit einem Gewicht unter 5 kg, diese sind meistens im Privatbesitz, eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Die Nebenbestimmungen dieser Allgemeinen Betriebserlaubnis sehen vor, dass der Steurer immer in Sichtweite sein muss und u.a. die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen und Sachen nicht gefährdet und nicht gestört werden. Es darf mit dem unbemannten Luftfahrtsystem nicht in den privaten Lebensraum eingedrungen werden, insbesondere dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Da diese Nebenbestimmung aber bei einem Einsatz der „Drohnen“ häufig durch Privatpersonen außer Acht gelassen werden, sollte die Stadt Göttingen zum Schutz ihrer Bürger alle Möglichkeiten prüfen, die ein Verbot des Einsatzes von „Drohnen“ über dem Stadtgebiet Göttingen erlaubt. Ausgenommen von dem Verbot soll der Betrieb von Modellflugzeugen im Rahmen des Sportbetriebes, gewerblich veranlasster Einsatz sowie bei besonderen privaten Anlässen jeweils nach vorheriger Genehmigung sein.