Genderaspekte im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Antrag für den Ausschuss Personal, Gleichstellung und Inklusion am 16. April 2018

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu berichten, inwieweit Genderaspekte im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) berücksichtigt werden.

Begründung:

Männer und Frauen sind unterschiedlich krank. Neuere medizinische Erkenntnisse zeigen, dass es einen wesentlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen hinsichtlich von Symptomen, Krankheitsverläufen, Umgang mit Belastungssituationen und Rückkehr an den Arbeitsplatz gibt. Diese Unterschiede müssen als Grundlage bei der Konzeption des BGM berücksichtigt werden um allen Mitarbeitenden gleiche Chancen zu ermöglichen und einer Ungleichbehandlung entgegen zu wirken. (vgl. hierzu die Studien von Beatrix Grubeck-Loebenstein Universität Innsbruck)