Toilettenanlagen in der Stadt

Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und § 10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

Anfang 2014 wurde eine Handlungsempfehlung für die öffentliche Ausschreibung und Neuvergabe der Werberechte im öffentlichen Straßenraum beschlossen. Dabei gab es noch offene Fragen über den Ersatz der fünf öffentlichen, behindertengerechten Toilettenanlagen in der Innenstadt. Deren Erhalt auch nach 2018 sichergestellt sein sollte.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie ist der aktuelle Sach- und Zustand der öffentlichen Toilettenanlagen im Göttinger Stadtgebiet?
  2. Gibt es ein Gesamtkonzept für eine möglichst flächendeckende Versorgung öffentlich zugänglicher, barrierefreier Toilettenanlagen in Göttingen?

Wenn nein,

  1. gibt es ein Konzept an welchen Standorten in der Innenstadt in Zukunft öffentliche Toiletten aufgestellt werden?
  2. gibt es Konzept an welchen Standorten öffentliche Toilettenanlagen in der Nähe der Göttinger Naherholungsgebiete aufgestellt werden?Was passiert mit der geschlossenen öffentlichen Toilettenanlage am Markt? Gibt es in naher Zukunft einen Ersatz?
  3. Was passiert mit der geschlossenen öffentlichen Toilettenanlage am Markt? Gibt es in naher Zukunft einen Ersatz?
  4. Welche Kosten entstehen der Stadt bei der Umsetzung?