Resolution im Rat der Stadt Göttingen zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am Freitag, den 15. November 2019
Der Rat möge beschließen:
Die Stadt Göttingen schließt sich dem „Bündnis für den Rettungsdient als Landes- und Kommunalaufgabe“ des niedersächsischen Landkreistages an.
Begründung:
Das Bundesgesundheitsministerium hat in einem Diskussionsentwurf eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt, die weitreichende Folgen für den Rettungsdienst hätte. Laut Entwurf sei eine Änderung des Grundgesetzes geplant, die die Zuständigkeiten des Rettungsdienstes von Ländern und Kommunen auf den Bund übertragen würde. Damit würde der Rettungsdienst so behandelt, wie andere Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig soll es laut Entwurf bundesweite Vorgaben zur Planung der Rettungswachen-Standorte geben. Die Mitbestimmung der Kommunen ginge verloren. Ebenso würde eine Zusammenlegung der Notfallnummer 112 mit der Telefonnummer des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 drohen.
Eine Reform der aktuell getrennten stationären, ambulanten und rettungsdienstlichen Versorgungsbereiche in ein zukunftsfähiges System der integrierten Notfallversorgung ist notwendig. Durch die Einbindung der kommunalen Expertise könnte man diese allerdings zielgerichteter und patientenfreundlicher gestalten. Die Stadt Göttingen schließt sich daher dem „Bündnis für den Rettungsdienst als Landes- und Kommunalaufgabe“ an um dieses Ziel zu verfolgen.