Schülerjahreskarten für den Schulbus im Sekundarbereich I – Entfernung ist nicht alles!

Die SPD-Ratsfraktion Göttingen fordert in einem Antrag für den Schulausschuss am 30. Januar 2020 die Verwaltung auf, mit dem Landkreis als Träger der Schülerbeförderung Lösungen zu erarbeiten, um Ausnahmeregelung für den Erhalt einer kostenlosen Schülerjahreskarte im Sekundarbereich I, unterhalb der Kilometergrenze, zu ermöglichen („Härtefallregelungen“).

Um eine Schülerjahreskarte für den Schulbus zu erhalten, ist laut Satzung des Trägers für die Schülerbeförderung, dem Landkreis Göttingen, für den Sekundarbereich I eine Mindestentfernung vom Wohnsitz zur Schule von drei Kilometern Voraussetzung.

„Unserer Meinung nach darf für den Sekundarbereich I nicht nur eine Mindestentfernung vom Wohnsitz zur Schule von drei Kilometern Voraussetzung für eine Schülerjahreskarte, für den Schulbus sein, sondern es müssen auch andere Kriterien zur Ausgabe der Fahrkarte herangezogen werden“, erklärt die schulpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion und Schulausschussvorsitzende Frauke Bury.

Bury weiter: „Die bisherige Regelung führt in Göttingen dazu, dass Schülerinnen und Schüler die keine Fahrkarte erhalten und als mögliche Alternative das Fahrrad benutzen, in Göttingen zwischen der Göttinger Innenstadt (150 m über Normalnull/N.N.) und zum Beispiel den Zietenterrassen mit einer Höhe von 240 m bis 310 m über N. N.) bei ihrer Rückfahrt bis zu 150 Höhenmeter überwinden müssen.“

„Wir fordern in einem Prüfantrag diese Reglungen zu überdenken um auch dem Klimaschutz gerecht zu werden. Die bisherige Regelung führt oft dazu, dass Eltern ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen. Im Sinne einer modernen Mobilitätspolitik sollte in diesem, wie in anderen ähnlich gelagerten Fällen, eine Härtefallregelung als Ausnahme gefunden werden, damit die Busnutzung attraktiv ist,“ erklärt Volker Grothey der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion.