Onlineterminvergabe bei der Stadt Göttingen

Neues Rathaus; Foto: Jan Vetter

Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und § 10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

Seit einiger Zeit werden immer wieder Beschwerden von Bürger*innen der Stadt Göttingen, die ihr KFZ an- ab- oder ummelden wollen, an uns herangetragen. Auch im Bürgerbüro ist es schwierig zeitnah einen Termin zu bekommen.

Das Problem besteht im Folgenden darin:

Wenn man heute versucht einen Online-Termin bei der Straßenverkehrsbehörde zu vereinbaren, dann bekommt man als ersten und einzigen Vormittagstermin in der 31 Kalenderwoche – Dienstag, 28. Juli 2020 um 9.45 Uhr. Der erste Nachmittagstermin ist am Donnerstag, 30. Juli um 14.30 Uhr zu erhalten.

Wenn man ein gebrauchtes KFZ von Privat kauft, welches vom Vorbesitzer noch nicht abgemeldet ist und es nach Göttingen überführt, dann erwartet der Vorbesitzer, dass man das KFZ am nächsten Tag ummeldet. Wie kann man jemandem erklären, dass man 4 bis 6 Wochen auf einen Termin warten muss.

Einen ersten Termin in der Einwohnermeldeabteilung gibt es in der 30. KW, am Dienstag, 21. Juli um 12.15 Uhr

Die Bürger*innen in Göttingen haben wenig Verständnis für diese Unzumutbarkeiten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie lange werden nach Ermessen der Verwaltung, die langen Wartezeiten noch andauern?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Problematik für die Bürger*innen auch während der Corona-Pandemie zu verbessern?
  3. Ist der Verwaltung bekannt, dass Termine „gehandelt“ werden? Wenn ja, wie kann dem wirksam begegnet werden?

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Angelegenheiten und Feuerwehr am 30. 06. 2020

„Onlineterminvergabe bei der Stadt Göttingen“

Antwort erteilt Erster Stadtrat Schmetz

Mit Beginn der Corona-Pandemie hat die Stadt Göttingen in einem ersten Schritt die Öffnungszeiten im Rathaus von 31 Stunden auf 15 Stunden reduziert. Zusätzlich wurden Schichtdienste eingerichtet, um das Ansteckungsrisiko auf komplette Organisationseinheiten (z.B. Zulassungsbehörde, Einwohnermeldebehörde) zu reduzieren. Darüber hinaus haben viele Bürgerinnen aus Angst vor Ansteckung seit März auf eine Vorspräche in bestimmten Angelegenheiten bewusst verzichtet (z. B. in der Einwohnermeldebehörde). Insgesamt sind dadurch erhebliche Rückstände im Kundenverkehr aufgelaufen, die sich Z.B. durch die Lockerungen im europäischen Urlaubsreiseverkehr noch verschärfen könnten.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

1. Wie lange werden nach Ermessen der Verwaltung die langen Wartezeiten noch andauern?

Eine genaue Prognose kann nicht abgegeben werden. Die Verwaltung versucht auf vielfältige Weise, eine Verbesserung der Situation zu erreichen (siehe Antwort zu 2.)

2. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Problematik für die Bürgerinnen auch während der Corona-Pandemie zu verbessern?

Um einen unkontrollierbaren Ansturm zu verhindern wurde eine gesteuerte Terminvergabe eingerichtet. Dies verhindert, dass sich eine Vielzahl von Kundinnen in den Fluren und Wartezonen aufhalten, wo Mindestabstände nur schwer einzuhalten sind. Mit Beginn der Lockerungen wurden ab ca. Mitte Mai in der Einwohnermeldebehörde die Schichtdienste aufgelöst, die Öffnungszeiten erweitert und die Anzahl der möglichen Termine pro Stunde erhöht. Die Terminkapazitäten konnten dadurch bereits mehr als verdoppelt werden.

In der Zulassungsbehörde wurden die Terminkapazitäten ebenfalls schrittweise erhöht. Darüber hinaus wird ein Verfahren vorbereitet, dass es Bürgerinnen ermöglicht, die Unterlagen einzureichen und nach erfolgter Zulassung am nächsten Werktag abzuholen. Dadurch werden Wartezeiten vor Ort deutlich verringert. Dieses Verfahren kann sich aber, wegen der Komplexität einzelner Zulassungsvorgänge und auch aus rechtlichen Gründen nur auf einfache Zulassungsfälle beschränken. Eine Information auf der Homepage wird zu gegebener Zeit die Einzelheiten erläutern.

Für dringende Angelegenheiten gibt es die Möglichkeit, Notfälle per Email zu schildern. Für diese Fälle hatten wir immer einige Ausweichtermine über die Woche verteilt bereit. Mittelfristig wollen wir über die bereits installierte neue Datenplattform und den Einsatz neuer Software verschiedene Dienstleistungen, die jetzt noch in unterschiedlichen Bereichen bearbeitet werden, in einem Bereich „Bürgerdienste“ zusammenführen. Dadurch werden die Terminvergaben verschlankt und die Bürgerinnen an den Schaltern umfassend bedient.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Dienstleistungen in den Verwaltungsstellen auszuweiten.

Die Umsetzung dieses Konzeptes wurde allerdings im Rahmen der Corona-Pandemie vorerst ausgesetzt.

3. Ist der Verwaltung bekannt, dass Termine „gehandelt“ werden? Wenn ja, wie kann dem wirksam begegnet werden?

Erkenntnisse, dass Online-Termine gehandelt werden, liegen der Verwaltung nicht vor. Sowohl bei der Zulassung als auch in der Meldebehörde handelt es sich um personenbezogene Dienstleistungen und Termine, die nicht gehandelt werden können.