Antrag zur öffentlichen Sitzung des Schulausschusses der Stadt Göttingen am 01. Juli 2021
- Die pädagogisch fragwürdigen und für die Lernbedingungen der Schüler*innen extrem abträglichen Versorgungsklassen an den drei Göttinger Gesamtschulen sofort – aber spätestens zum Schuljahresbeginn 2021/22 – endgültig abzuschaffen und Ersatz für die Plätze an der Bonifatiusschule II zu schaffen.
- Gegenüber dem Bistum Hildesheim und der Bonifatiusschule II auf Einhaltung der Zusagen aus den vorbereitenden Gesprächen für die Kooperationsvereinbarung (vgl. dazu auch die Ratsvorlage 15. 11.
2019) zu bestehen und die Aufnahme von mehr Schüler*innen bis zu einer Dreizügigkeit in den Klassen 7 – 10 einzufordern. Das Bistum ist mit Hinweis auf die Zahlung von 1.600 Euro pro Schüler und Schülerin durch die Stadt zu drängen, die offenbar fehlenden Personalstellen zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Die bereits im Rat anlässlich des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung geäußerten Bedenken werden nun offensichtlich Realität.
Die Versorgungsklassen in den Jahrgängen 7 – 9 an den drei Göttinger Gesamtschulen konnten noch nicht aufgelöst werden und die Bonifatiusschule II hat bisher nur 12 Schülerinnen ab dem siebten Jahrgang aufgenommen. Sie weigert sich mit dem Hinweis auf personelle und räumliche Engpässe einen dritten Zug einzurichten. Dies hatte während der Verhandlungen um die Kooperationsvereinbarung noch anders geklungen. Sie weigert sich mit dem Hinweis auf personelle und räumliche Engpässe einen dritten Zug einzurichten. So lautet es im Ratsbeschluss vom 15. 11. 2019: „Eine Dreizügigkeit (zusätzlich ca. 38 zusätzliche Schulplätze je Jg.) wäre im bestehenden Gebäudebestand möglich.“ Von Grenzen zur Einrichtung einer Dreizügigkeit in den Klassen ab dem 7. Jahrgang ist auch in der Vereinbarung nicht die Rede. Die Versorgungsklassen – die im laufenden Schuljahr von den Gymnasien abgehende Schülerinnen und weitere Neuzuzüge aufnehmen sollen, weil die anderen Klassen bereits voll sind – sind (…) pädagogisch eine Katastrophe.