Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle für Göttingen

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Presseinformation

SPD, CDU und FDP-Ratsfraktionen im Rat der Stadt Göttingen

Die Fraktionen von SPD, CDU und FDP fordern in einem interfraktionellen Antrag zur Ratssitzung der Stadt Göttingen die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle in Göttingen.

„Das Thema haben wir schon lange auf dem Schirm und auch in unserem Haushaltsbündnispapier bereits verankert, deshalb war es jetzt an der Zeit den Antrag in den Rat einzubringen,“ so die Vorsitzenden der Fraktionen Tom Wedrins (SPD), Olaf Feuerstein (CDU) und Thorben Siepmann (FDP).

Wedrins weiter: „Wir fordern die Verwaltung auf, ein Konzept für eine weisungsunabhängige Antidiskriminierungsstelle in der Stadtverwaltung zu entwickeln. Dass die Stelle weisungsunabhängig ist, ist uns sehr wichtig. Damit von außen kein Einfluss auf die Arbeit genommen werden kann.“

Feuerstein ergänzt: „Sich Diskriminierung entschieden entgegen zu stellen, ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben. Die Aktualität des Themas wird mit Blick auf den Jahresbericht 2020 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes besonders deutlich. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Beratungsanfragen dort um 78 % zugenommen. Dieser Entwicklung müssen wir auch für Göttingen Rechnung tragen.“

Menschen erleben Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, des Lebensalters, des Geschlechts, der sexuellen Identität, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der Religion und/oder der Weltanschauung. Diskriminierungen finden in gesellschaftlich relevanten Lebensbereichen wie auf der Arbeit, bei der Wohnungssuche, im Geschäft oder in einer Behörde sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln statt.

„Deshalb sollte eine städtische Antidiskriminierungsstelle in Anlehnung an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, kostenfrei beraten,“ informiert Siepmann.

Die Arbeit einer Antidiskriminierungsstelle ist überaus wichtig für Göttingen. Sie sollte:

• über Ansprüche informieren,

• Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen,

• Beratungen durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben.

Hierbei sind die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle:

• Opfer von Diskriminierung (bis hin zu Bedrohung oder Gewalt) können sich an eine konkrete Ansprechperson wenden

• Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung

• Entwicklung, Umsetzung und Förderung von Projekten

• Vernetzung von Initiativen und Vereinen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit etc.

• Erarbeitung von Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen

• Dokumentation von Diskriminierungsvorfällen

• Vorlage von Berichten an den Rat der Stadt

Dazu sind regelmäßige Sprechzeiten, eine anonyme Hotline und ein Online-Meldeportal zu implementieren. Eine weitere Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle wird die Vernetzung der bereits bestehenden Beratungslandschaft gegen Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sein. Nach Rücksprache mit den entsprechenden freien Trägern können auch Aufgaben als Anlauf- und Koordinierungsstelle übernommen werden.

„Wenn die Antidiskriminierungsstelle ihre Arbeit aufgenommen hat, dann halten wir es für besonders wichtig, uns durch Berichte einen Überblick über Benachteiligungen aus den oben genannten Gründen zu verschaffen, um dann Diskriminierungen in Göttingen entgegen steuern zu können, diese zu vermeiden und zu beseitigen,“ sind sich die Fraktionsvorsitzenden einig.

„Wir erwarten zur konkreten Umsetzung (also zum Umfang des Personaleinsatzes, zur Positionierung innerhalb der Verwaltungsstruktur etc.) eine Beschlussvorlage bis Ende des Jahres. Zusätzlich soll nach einem Zeitraum von einem Jahr eine Evaluation durchgeführt werden. Die Personal- und Sachkosten sind im Doppelhaushalt 2023/2024 bereitzustellen,“ so abschließend die Fraktionsvorsitzenden.