Bewohnerparkausweis für Parkbereich P

Nordstadt I
auch für Bewohnerinnen und Bewohner der Liebrechtstraße

Antrag für den Rat am 19. Januar 2017

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liebrechtstraße auf Antrag für ihr Kraftfahrzeug oder ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis für den Parkbereich P-Nordstadt I auszustellen.

Begründung:

Bewohner und Bewohnerinnen, die in der Liebrechtstraße wohnen und ein Kraftfahrzeug haben, haben keine Möglichkeit ihr Kraftfahrzeug in der Nähe der Wohnung abzustellen. Die Liebrechtstraße als auch die Weender Landstraße haben keine ausgewiesenen Parkplätze. In der unmittelbaren Nähe befindet sich der Parkbereich P-Nordstadt I. Den Bewohnern und Bewohnerinnen der Liebrechtstraße muss deshalb das Parken im Parkbereich P Nordstadt I ermöglicht werden.

Ihnen soll auf Antrag der hier notwendige Parkausweis ausgestellt werden. Derzeit ist diese Möglichkeit verschlossen, da sie nicht in dem ausgewiesenen Parkbereich wohnen. Da es sich nur um eine geringe Anzahl an Bewohner und Bewohnerinnen, die in der Liebrechtstraße wohnen, handelt und es für Erstanträge im Bereich P keine Warteliste gibt, dürfte diese Ausnahmeregelung ohne Probleme umsetzbar sein