Abschaffung der Entgeltgruppe TVÖD 1 in Göttingen

Antrag für den Rat am 15. September 2017

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 die Grünen  zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 15. September 2017

Abschaffung der Entgeltgruppe TVÖD 1 in Göttingen

Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an die Praxis der Verwaltung des Landkreises eine Neubewertung der Stellen der Entgeltgruppen TVÖD 1 und 2 mit dem Ziel vorzunehmen, keine Mitarbeiter*innen in der Entgeltstufe 1 zu beschäftigen. Die betreffenden Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sind in Entgeltstufe 2 TÖVD oder höher zu gruppieren.

Begründung:

In der Göttinger Stadtverwaltung sind z.Zt. insgesamt 87 Personen – davon 11 männliche und 76 weibliche Beschäftigte – in der Entgeltgruppe 1 (EG 1) TVöD eingestuft. Im Wesentlichen sind die Mitarbeiterinnen in den Küchenbetrieben (40) und im Reinigungsdienst (34) beschäftigt. In Vollzeitäquivalenten ausgedrückt handelt es sich insgesamt um ca. 45 Stellen und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt ca. 20 Stunden. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2009 (Az: 4ABR 92/07)[1] gilt die tarifvertragliche Eingruppierung in EG 1 TöVD für einfachste Tätigkeiten mit einer kurzen Einarbeitungszeit oder Anlernphase und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Faktisch leisten die Mitarbeiter*innen der Entgeltstufe 1 jedoch oft viel mehr, was sich insbesondere durch die Neubewertung der Entgelteingruppierungen des Landkreises Göttingen belegen lässt.[2]

 Sozialpolitisch ist diese Entgeltstufe generell abzulehnen.

Gerade die öffentliche Hand – nicht allein Göttingen – muss beispielgebend sein und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so entlohnen, dass sie mit einer Vollzeitstelle von ihrem Lohn leben können ohne Transferleistungen zu benötigen. Gleichzeitig würde der öffentliche Arbeitgeber seinen Beschäftigten damit die notwendige Wertschätzung entgegen bringen.

Zukünftig ist in den Tarifverhandlungen ein stärkeres Augenmerk auf die untersten Gruppierungen zu legen, um Transferleistungen zu vermeiden.


[1] Vgl.: Pressemitteilung Nr.12/2009 des BAG vom 28.01.2009

[2] Vgl. Bewertung der Stellen „Reinigungskräfte in Schulen“ sowie „Reinigungskräfte in den Verwaltungsgebäuden“ des Landkreises Göttingen durch die NSI CONSULT Beratungs- und Servicegesellschaft mbH, Braunschweig.