Örtliche Pflegekonferenzen

Antrag für den Rat am 15. September 2017

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Örtliche Pflegekonferenz nach § 4 des Nds. Pflegegesetz (NPflegeG) gemeinsam mit dem Landkreis Göttingen vorzubereiten und einzuberufen.

Neben dem im Gesetz genannten Personenkreis sollen dabei auch Vertreterinnen oder Vertreter aus der Gruppe der pflegenden Angehörigen mit einbezogen werden.

Eine Kooperation mit der Gesundheitsregion Göttingen e.V. ist zu prüfen.

Begründung:

Der Gesetzgeber sieht in § 4 des Nds. Pflegegesetz (NPflegeG) örtliche Pflegekonferenzen im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt vor.

Dort sollen Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Körperschaften, der Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen Fragen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur und der Koordinierung von Leistungsangeboten beraten. Darüber hinaus können weitere Personen der Pflegekonferenz angehören, das Gesetz nennt ausdrücklich Vertreterinnen oder Vertreter der Pflegebedürftigen und des Pflegepersonals. Der SPD Ratsfraktion ist es wichtig, dass auch die Gruppe der pflegenden Angehörigen mit einbezogen wird.

In Deutschland sind fast 3 Millionen Menschen pflegebedürftig. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt; hiervon wiederum etwa zwei Drittel ausschließlich von Angehörigen. Die psychische und körperliche Belastung von pflegenden Angehörigen ist gewaltig. Depressionen, Reizbarkeit, Schlafstörungen, aber auch orthopädische Beschwerden und vor allem das Gefühl des Allein- und Verlassenseins gehören dazu. Die pflegenden Angehörigen wünschen sich mehr Wertschätzung.

Die vom Gesetzgeber vorgesehene Unterstützung findet nur unzureichende Umsetzung. Die Angehörigen vermissen Angebote zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Wochenendpflege und gemeinsame Kuren mit dem Pflegebedürftigen bei getrennten Gesundheitsprogrammen.

Die Pflegekonferenz soll als lokales Steuerungsinstrument dabei helfen, das örtliche Pflegeangebot bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.