Aus der Praxis für die Praxis
In ihrem Antrag an den Rat der Stadt Göttingen fordert die SPD-Ratsfraktion die Verwaltung auf, eine Örtliche Pflegekonferenz nach § 4 des Nds. Pflegegesetz (NPflegeG) gemeinsam mit dem Landkreis Göttingen vorzubereiten und einzuberufen.
„Wir sind mitten drin – in einem komplexen Veränderungsprozess, der neues Denken erfordert,“ erklärt der Vorsitzende des Sozialausschusses Dr. Klaus-Peter Hermann.
Stadt und Landkreis Göttingen sind Mitglieder einer stark vernetzten Gesundheitsregion Göttingen, die auch den Landkreis Northeim umfasst. Daher sollte geprüft werden, wieweit im gesetzlich vorgegebene Rahmen auch die Gesundheitsregion mit einbezogen werden kann.
Der Gesetzgeber sieht in § 4 des Nds. Pflegegesetz (NPflegeG) örtliche Pflegekonferenzen im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt vor. „Die Pflegekonferenz soll als lokales Steuerungsinstrument dabei helfen, das örtliche Pflegeangebot bedarfsgerecht weiter zu entwickeln,“ informiert Hermann.
„Während einer Pflegekonferenz sollen Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Körperschaften, der Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen Fragen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur und der Koordinierung von Leistungsangeboten beraten. Darüber hinaus können weitere Personen der Pflegekonferenz angehören, das Gesetz nennt ausdrücklich Vertreterinnen oder Vertreter der Pflegebedürftigen und des Pflegepersonals. Der SPD Ratsfraktion ist es wichtig, dass auch die Gruppe der pflegenden Angehörigen mit einbezogen wird, so Hermann weiter.
„In Deutschland sind fast 3 Millionen Menschen pflegebedürftig. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt; hiervon wiederum etwa zwei Drittel ausschließlich von Angehörigen. Die psychische und körperliche Belastung von pflegenden Angehörigen ist gewaltig. Depressionen, Reizbarkeit, Schlafstörungen, aber auch orthopädische Beschwerden und vor allem das Gefühl des Allein- und Verlassenseins gehören dazu,“ ist sich Hermann sicher.
„Die vom Gesetzgeber vorgesehene Unterstützung findet nur unzureichende Umsetzung. Die Angehörigen vermissen Angebote zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Wochenendpflege und gemeinsame Kuren mit dem Pflegebedürftigen bei getrennten Gesundheitsprogrammen. Die pflegenden Angehörigen wünschen sich mehr Wertschätzung,“ erklärt Hermann abschließend.