Antrag für den Rat am 15. März 2019
Der Rat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass die Stadtwerke Göttingen AG prüfen, ob Strom nach den Vorgaben des Regionalnachweisregisters regional in Göttingen zu vermarkten ist.
Begründung:
Ab dem 1. Januar 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage (zum Beispiel ein Windpark) eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromanbieter können damit ihren Kundinnen und Kunden Regionalstromprodukte aus EEG-Strom anbieten.
Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom aus Anlagen in der Region der Verbraucherin oder des Verbrauchers kommt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird.
Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende.
Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck.
Mit dem neuen Instrument der Regionalnachweise kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen.
Ausgangspunkt für die Ausstellung von Regionalnachweisen ist das Verwendungsgebiet, also die Gemeinde oder das Postleitzahlgebiet des Stromverbrauchs. Im Umkreis von 50 km befindliche Anlagen können für die regionale Stromkennzeichnung berücksichtigt werden. Für jedes Verwendungsgebiet haben wir die Verwendungsregion berechnet und die entsprechenden Postleitzahlen in der Zuordnungstabelle aufgelistet. Diese Liste gilt jeweils verbindlich für ein Kalenderjahr. Durch Änderung von Postleitzahlen oder Gemeindezuschnitten ändern sich die Verwendungsregionen. Wir werden die Zuordnungstabelle deshalb jährlich neu veröffentlichen. Im Dezember jedes Jahres wird die Zuordnungstabelle für das Folgejahr bereitstehen.
Quelle: Umweltbundesamt (https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr)