100 Jahre kommunales Frauenwahlrecht

Interfraktioneller Antrag für den Kultur- und Wissenschaftsausschuss am 25. April 2019

Der Ausschuss möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des 100- jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechtes

  1. Frauen zu benennen, die bei der Wahl 1919 in Göttingen ein politisches Mandat erlangten,
  2. einen Vorschlag zu erarbeiten, ob und inwiefern diese Frauen angemessen geehrt werden können (bspw. mit einer Gedenktafel an den ehemaligen Wohnhäusern der Frauen und indem die Namen der Frauen in die Liste der Straßennamen aufgenommen werden).

Begründung:

Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ist ein Meilenstein in der Geschichte der gesellschaftlichen Emanzipation. Die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern ist ein wesentlicher Baustein in der Entwicklung von Gesellschaften. Diesen Meilenstein gilt es zu würdigen und zu feiern.

Im Herbst 2018 war es hundert Jahre her, dass in Deutschland das Wahlrecht für Frauen beschlossen wurde. Am 02. März 1919 fanden die ersten freien, geheimen und gleichen KOMMUNAL-Wahlen zum „Bürgervorsteher-Kollegium der Stadt Göttingen“ statt, bei denen Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht hatten. Am 08.03.1919 trat das erstmals mit Frauen besetzte Gremium in Göttingen zusammen. Wir wollen mit diesem Antrag die Göttinger Pionierinnen ehren: Frauen, die mit Ihrem Engagement das demokratische politische Geschehen vor Ort vorangebracht haben.

Auszug aus dem am 8.3.1919. veröffentlichten Gemeindewahlergebnis.

Vom Wahlvorschlag Bode wurden auf Platz 3 Henny Lehmann und Platz 6 Luise Stegen gewählt. Liste Föge, DDP, Platz 3: Dorothea vor Mohr, Oberlehrerin; Wahlvorschlag Schmidt Platz 6 Elisabeth Freitag-Winter. (Göttinger Zeitung 8.3.1919)