Schülerjahreskarten für den Schulbus im Sekundarbereich I – Entfernung ist nicht alles!

Die Verwaltung wird beauftragt,

mit dem Landkreis als Träger der Schülerbeförderung Lösungen zu erarbeiten, um Ausnahmeregelung für den Erhalt einer kostenlosen Schülerjahreskarte im Sekundarbereich I unterhalb der Kilometergrenze zu ermöglichen („Härtefallregelungen“).

Begründung
Um eine Schülerjahreskarte für den Schulbus zu erhalten, ist laut Satzung des Trägers für die Schülerbeförderung, dem Landkreis Göttingen, für den Sekundarbereich I eine Mindestentfernung vom Wohnsitz zur Schule von 3 Kilometern Voraussetzung. Diese Regelung führt in Göttingen dazu, dass Schülerinnen und Schüler die keine Fahrkarte erhalten und als mögliche Alternative das Fahrrad benutzen in Göttingen zwischen der Göttinger Innenstadt (150 m über nN) und zum Beispiel den Zietenterrassen mit einer Höhe von 240 bis 310 m über nN) bei ihrer Rückfahrt bis zu 150 Höhenmeter überwinden müssen.

Das führt dazu, dass Eltern häufig ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen. Im Sinne einer modernen Mobilitätspolitik sollte in diesem, wie in anderen möglichen Fällen, eine Härtefallregelung als Ausnahme gefunden werden, damit die Busnutzung attraktiv ist.