Keine Nachteile für Familien mit mehreren Kindern

Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und § 10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

In der HNA vom 18. August 2018 war zu lesen, dass durch die von allen gewollte und begrüßte Beitragsfreiheit, durch verschiedene Umstände (mehrere Kinder in der Betreuung – alte Geschwisterkinderregelung) es dazu kommt, dass manche Eltern mehr Beiträge für Krippen-, und Hortplätze bezahlen, als vor der Einführung der Beitragsfreiheit.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie viele Eltern sind durch den Umstand, mehrere Kinder betreuen lassen zu müssen im Göttinger Stadtgebiet betroffen?
  2. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung den obengenannten und mit der Beitragsfreiheit nicht gewollten Missstand, durch Sonderregelungen für die betroffenen Eltern abzuschaffen?

Antworten der Verwaltung:

Mit Beschluss des Rates der Stadt Göttingen vom 16.05.2018 wurde die Entgeltordnung für Kindertagesstätten neu gefasst. Im Hinblick auf die Beitragsfreistellung des Kindergartenbesuchs in Niedersachsen wurde in § 7 der Entgeltordnung die Regelung aufgenommen, dass bei der Geschwisterermäßigung ältere Geschwisterkinder unberücksichtigt bleiben, wenn für sie ein Entgelt wegen Beitragsfreiheit nicht zu entrichten ist (vgl. Vorlage-Nr. FB51/0619/18-1). Die Regelung hat ausschließlich Auswirkungen auf Kinder, die eine Krippe besuchen, das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren ältere Geschwister ebenfalls eine Kindertagesstätte in der Stadt Göttingen besuchen.

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu Frage l.:

Die Zahl der Eltern, die von der Regelung betroffen sind, kann stadtweit nicht ermittelt werden. Die freien Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen haben teilweise unterschiedliche bis gar keine Regelungen zur Geschwisterermäßigung getroffen. In den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Göttingen sind 42 Kinder betroffen (Stand 01. 08. 2018).

Zu Frage 2.