Ortsräte für das gesamte Göttinger Stadtgebiet

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Interfraktioneller Antrag der SPD Ratsfraktion, der PARTEI-Ratsgruppe und Francisco Welter-Schultes im Rat der Stadt Göttingen für die Sitzung des Rates am 18. Juni 2021

Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den gesamten Bereich der Stadt Göttingen, der bisher nicht durch eigene Ortsräte vertreten wird, eine Einteilung der Gebiete vorzuschlagen, die als Diskussionsgrundlage für eine Festsetzung als Ortschaften geeignet sind. Für diese Teile der Stadt Göttingen wird in der Folge durch den Rat eine engere Gemeinschaft
festgestellt, damit sie durch die Hauptsatzung als weitere Ortschaften bestimmt werden und einen Ortsrat wählen können.

Begründung:

Im Stadtgebiet der Stadt Göttingen bestehen unterhalb der Ratsebene nur für etwa 45% der Bevölkerung demokratisch legitimierte repräsentative Bürgervertretungen in Form der Ortsräte. Die Interessen von 55% der Bevölkerung werden nur durch den Rat der Stadt vertreten. Diese Ungleichbehandlung ist historisch begründet, sie wird jedoch dem Vertretungsanspruch aller Bürger*innen der Stadt nicht mehr gerecht. Um die Bevölkerung an den sie betreffenden politischen wie administrativen Entscheidungen zu beteiligen, ist es notwendig, eine Bürger*innenvertretung unterhalb der Ratsebene zu schaffen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (§ 90 NKomVG) gibt dem Rat die Möglichkeit, „Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden“ als Ortschaft zu definieren und in der Hauptsatzung zu bestimmen, für sie einen Ortsrat wählen zu lassen oder durch den Rat der Stadt Göttingen einen Ortsvorsteher zu bestellen.

Politische Initiativen, nur einzelne Gebiete Göttingens mit einem Ortsrat zu versehen, sind nach unserem Verständnis ungerecht. Sie zielen nicht darauf ab, für alle wenigstens die gleichen Verhältnisse schaffen zu wollen. Engere Gemeinschaften, die als Ortschaften in die Hauptsatzung aufgenommen und somit einen Ortsrat erhalten sollen, könnten folgende Gebiete in Göttingen:

1. Die Nordstadt
2. Die Oststadt
3. Die Südstadt
4. Der Leineberg
5. Die Weststadt
6. Der Holtenser Berg
7. Die Innenstadt

Andere Abgrenzungen sind möglich, wenn sich dies über eine engere Gemeinschaft begründen lässt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nach unserer Vorstellung diese Ortschaften nicht identisch mit den bestehenden statistischen Stadtbezirken sein können, da dies insbesondere für den Holtenser Berg, statistisch zugehörig zum Stadtbezirk West, und den Leineberg, statistisch zugehörig zum Stadtbezirk Süd, keine der lokalen Identität entsprechenden Lösungen wären.