Ortsräte für das gesamte Göttinger Stadtgebiet

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Einen interfraktionellen Antrag zur Einrichtung von Ortsräten in der Göttinger Kernstadt haben die SPD-Ratsfraktion mit PARTEI-Ratsgruppe und Ratsherrn Francisco Welter-Schultes für den Rat am 18. Juni eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, für den gesamten Bereich der Stadt Göttingen, der bisher nicht durch eigene Ortsräte vertreten wird, eine Einteilung der Gebiete vorzuschlagen, die als Diskussionsgrundlage für eine Festsetzung als Ortschaften geeignet ist. Für diese Teile der Stadt Göttingen wird in der Folge durch den Rat eine engere Gemeinschaft festgestellt, damit sie durch die Hauptsatzung als weitere Ortschaften bestimmt werden und einen Ortsrat wählen können

„Im Stadtgebiet der Stadt Göttingen bestehen unterhalb der Ratsebene nur für etwa 45% der Bevölkerung demokratisch legitimierte repräsentative Bürger*innenvertretungen in Form der Ortsräte. Die Interessen von 55% der Bevölkerung werden nur durch den Rat der Stadt vertreten. Die Bürger*innen der Göttinger Ortschaften haben damit ein größeres Mitspracherecht, als die Bürger*innen der Kernstadt. Durch die Mitspracherechte der Ortsräte und durch den Einfluss der Ortsbürgermeister*innen hat dieser Teil der Stadtbevölkerung mehr Möglichkeiten ihre Wünsche durchzusetzen und ihre Nöte darzustellen, erklärt Sylvia Binkenstein (SPD-Ratsfraktion).“

„Diese Ungleichbehandlung ist historisch begründet, sie wird jedoch dem Vertretungsanspruch aller Bürger*innen der Stadt nicht mehr gerecht. Die Probleme und Investitionsvorhaben der Stadtteile in der Kernstadt zeigen immer wieder auf, dass speziell in diesen Stadtteilen Ansprechpartner*innen fehlen, die sich vor Ort auskennen und sich mit den Sorgen, Wünschen und Problemen auch intensiv auseinandersetzen“, ergänzt Ratsfrau Dana Rotter (PARTEI-Ratsgruppe).

Ratsherr Francisco Welter-Schultes informiert: „“Um die Bevölkerung an den sie betreffenden politischen wie administrativen Entscheidungen zu beteiligen, ist es notwendig, eine Bürger*innenvertretung unterhalb der Ratsebene für alle zu schaffen. Die bestehende Situation, in der nur einzelne Gebiete Göttingens mit einem Ortsrat versehen sind, ist nach unserem Verständnis ungerecht. Wir wollen für alle die gleichen Verhältnisse schaffen.“

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (§ 90 NKomVG) gibt dem Rat die Möglichkeit, „Teile einer Gemeinde, die eine engere Gemeinschaft bilden“ als Ortschaft zu definieren und in der Hauptsatzung zu bestimmen, für sie einen Ortsrat wählen zu lassen oder durch den Rat der Stadt Göttingen einen Ortsvorsteher zu bestellen.

„Auch über die engere Gemeinschaften, die als Ortschaften in die Hauptsatzung aufgenommen und somit einen Ortsrat erhalten sollen haben wir uns Gedanken gemacht. Folgende neue Ortsräte, könnte es in Göttingen geben, erklären Wedrins, Arndt und Welter-Schultes gemeinsam:

1. Die Nordstadt
2. Die Oststadt
3. Die Südstadt
4. Der Leineberg
5. Die Weststadt
6. Der Holtenser Berg
7. Die Innenstadt.