Glasfaseranbindung für gesamt Göttingen – keine Ungleichbehandlung zwischen Zentrum und Ortsteilen

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Interfraktionelle Resolution für den Rat der Stadt Göttingen
am 18. Februar 2022:

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, die Breitbandversorgung mittels Glasfaseranschluss im gesamten Stadtgebiet zu initiieren und die dazu notwendigen Gespräche mit Telekommunikationsanbietern zu führen und die einschlägigen Förderprogramme des Landes Niedersachsen zu nutzen.

Folgende Leitlinien gelten für mögliche Kooperationen und Verträge mit den entsprechenden Telekommunikationsanbietern:

  1. Ziel ist sämtliche Gewerbeflächen sowie alle Wohn- und Geschäftsgebäude mittels Glasfaseranschluss möglichst bis zum Hausanschluss zu ertüchtigen.
  • Der Ausbau erfolgt reziprok zwischen zu bildenden Ausbauclustern – gleiche Anzahl von Anschlusspunkten je Cluster – der Kernstadt und den Ortsteilen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Orteisteile gegenüber der Kernstadt gleichbehandelt und nicht benachteiligt werden.
  • Die Stadtwerke Göttingen sind möglichst federführend einzubinden. Über die Verhandlungsergebnisse bzw. -stand ist der Rat regelmäßig zu informieren.

Begründung:

Die digitale Infrastruktur ist längst zu einem dringenden Grundbedürfnis der Wirtschaft und der Bürger*innen geworden. Viele Einwohner*innen, Unternehmen und Einrichtungen warten ungeduldig auf den Ausbau des Glasfasernetzes in allen Ortsteilen in Göttingen.

„Breitband für alle“ ist wichtig um die digitale Spaltung zwischen der städtisch geprägten Innenstadt und den ländlichen Ortsteilen zu überwinden. Deshalb muss ein gleichberechtigter Ausbau erfolgen.

Breitband ist die Basis-Infrastruktur für die Digitalisierung der Gesellschaft. Sie ist damit die Basis für Innovationen, wirtschaftliche Dynamik und Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Für Göttingen ist die Verfügbarkeit von schnellen Breitbandverbindungen ein wichtiger Standortfaktor, deshalb ist eine flächendeckende digitale Infrastruktur auf hohem Niveau sicherzustellen.