Land Niedersachsen muss sozialen Wohnungsbau besser fördern!

Antrag für den Rat am 16. Februar 2018

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen fordert den Oberbürgermeister auf, gegenüber dem niedersächsischen Städtetag zu erklären, dass Göttingen die Position vertritt, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, also des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus für untere und mittlere Einkommensgruppen, auf verlorene Zuschüsse umgestellt werden soll.

Der Oberbürgermeister wird im Rahmen seiner Tätigkeit im niedersächsischen Städtetag dazu aufgefordert, zu dieser Position nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen und diese gemeinsam gegenüber der niedersächsischen Landesregierung zu vertreten.

Begründung:

Die Finanzierung des sog. Sozialen, d.h. des öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus für untere und mittlere Einkommensgruppen ist Ländersache. Die Länder legen fest, nach welchen Kriterien die Förderung in den Kommunen erfolgt. In den letzten Jahrzehnten ist der soziale Wohnungsbau in erheblichem Maße vernachlässigt worden, sodass sich die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung dramatisch verringert hat. Gleichzeitig explodieren in Ballungsgebieten die Mietpreise und auch die Baukosten steigen.

Unter den aktuellen Bedingungen ist es unter wirtschaftlicher Betrachtung nicht möglich, im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus Wohnraum für untere Einkommensgruppen (Mietobergrenze von 5,60 Euro kalt) bzw. für mittlere Einkommensgruppen (Mietobergrenze von 7,00 Euro kalt) zu schaffen. Die Landesförderung, die den Bau ermöglichen soll, erfolgt in Niedersachsen im Wesentlichen über zinslose Darlehen. Diese Art der Förderung hat im aktuellen Zinstief kaum eine fördernde Wirkung. Zugleich wird die Chance vertan, durch die Zahlung eines echten Zuschusses zu Beginn des Bauvorhabens den Wohnungsbau durch Erhöhung des Eigenkapitels anzukurbeln. Wir erhoffen uns von diesem Vorgehen einen echten Impuls für den dringend benötigten Wohnraum.