Bedarfsdeckende Betreuung für Grundschulkinder

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– Betreuungslücken schließen

Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und § 10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12. Mai 2022

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder im Grundschulalter und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben. Die Betreuung von Grundschulkindern außerhalb der Familie erfolgt definitionsgemäß in der Grundschule, so dass die Betreuung während der Schulzeit gegeben ist. In wenigen Jahren bekommen Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wir fragen nach dem aktuellen und zukünftigen bedarfsgerechten Angebot nach der Schule.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Laut KiTa-Bedarfsplan werden ca. ¼ der Grundschulkinder in einem Hort betreut. Wie stellt sich die Betreuung der restlichen Kinder dar? 
  2. Kann der fehlende Bedarf komplett über die Ganztagsschule abgedeckt werden?
  3. Sind der Verwaltung Defizite in den Betreuungszeiten von Grundschüler*innen bekannt?
  4. Wenn ja, welche Betreuungszeiten fehlen?
  5. An welchen Standorten im Stadtgebiet gibt es Defizite bei den vorhandenen Plätzen bzw. bei den Betreuungszeiten?
  • Das Rahmenkonzept zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit sieht die Kooperation zwischen Trägern und Grundschulen vor, um das Ganztagsangebot zu ergänzen. Wie viel Prozent der Nachmittagsbetreuung wird durch diese Kooperationen gelöst, gibt es unterschiede in den Stadtteilen und wie gut wird das Angebot überhaupt wahrgenommen?
  • Gibt es eventuell andere Bedarfe in der Nachmittagsbetreuung für unterschiedliche Kinder, die noch nicht ausreichend abgedeckt werden können (z.B. aus anderen sozialer oder kultureller Herkunft oder für Mädchen)?
  • Von welchem generellen Bedarf kann mittelfristig ausgegangen werden?
  • Werden nach Einführung der Rechtspflicht zur Betreuung von Grundschülern ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen?

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Göttingen strebt an, ein möglichst flächendeckendes Angebot an Betreuungsplätzen
in Ganztagsgrundschulen bereit zu stellen. Dementsprechend ist im Haushalt der Stadt Göttingen im Produkt „Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft“ als Ziel festgelegt, Horte
nur noch dort anzubieten, wo entweder kein Angebot an Ganztagsgrundschulen verfügbar ist
oder es aufgrund des besonderen Förderbedarfs der Kinder einem Angebot an Ganztagsgrundschulen vorzuziehen ist.
Die Belegungssituation im Kindergartenjahr 2021/22 spiegelt das wieder. Insgesamt waren 676
Plätze belegt. Davon entfielen 132 auf Hortgruppen und 544 Plätze (= 80%) auf außerschulische Angebote der Kooperationspartner an Ganztagsgrunschulen.
Von den 132 belegten Hortplätzen entfielen 72 auf den Einzugsbereich der Wilhelm-Busch-Schule, die noch keine Ganztagsgrundschule ist. Die anderen 60 Hortplätze entfallen zu gleichen Teilen auf das Hortangebot an der Freien Montessorischule, die Kita der Universitätsmedizin sowie die städtische Kita Ernst-Fahlbusch-Haus. Die Hortgruppe der städtischen Kita soll
nach deren Neubau nicht weitergeführt werden, da es mittlerweile ein Angebot an der Wilhelm-Henneberg-Schule gibt.
Gleichzeitig gibt es im Kindergartenjahr 2021/22 etwa 140 nicht belegte Betreuungsplätze an
Ganztagsgrundschulen, da die Nachfrage an diversen Standorten niedriger ist als das Angebot.
Ob der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz die Nachfrage steigern wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Es ist allerdings mit einer steigenden Nachfrage
daraus zu rechnen, dass in den nächsten Jahren weitere geburtenstarke Jahrgänge eingeschult
werden. Sollte es an Standorten zu Fehlbedarfen kommen, wird die Verwaltung mit den Schulen
und Kooperationspartnern nach zeitnahen Lösungen suchen, wie zuletzt an der Janusz-Korczak-Schule sowie der Regenbogenschule Elliehausen geschehen.
Neben den Nachmittagsangeboten an den Ganztagsgrundschulen gibt es Kooperationen zwischen Grundschulen und fünf städtischen Kinderhäusern. Diese umfassen freizeitpädagogische
Bedarfe sowie Hilfestellungen bei sozialen und schulischen Problemlagen für Kinder im Alter
von 6 – 12 Jahren. Ähnliche Angebote existieren bei drei Einrichtungen freier Träger. Über den
Umfang dieser Angebote im Vergleich zu den Nachmittagsangeboten der Kooperationspartner
an Grundschulen gibt es keine Auswertungen.
Gegenwärtig sind der Verwaltung keine Betreuungsdefizite in Bezug auf fehlende Plätze, Betreuungszeiten oder spezifische Betreuungskonzepte bekannt.