Verwendung der Hundesteuer

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Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und § 10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

Was passiert mit der Hundesteuer in Göttingen? Die Einnahmen aus der Hundesteuer, ca. 550.000 Euro im Jahr dienen der Finanzierung aller möglichen kommunaler Aufgaben – nicht nur der Beseitigung von Hundekot oder dem Ausbau von Hundespielwiesen. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Maßnahmen werden in Göttingen durch die Hundesteuer bezahlt?
  2. Welche Finanzmittel kommen Hundebesitzer:innen konkret zugute?
  3. Welche Maßnahmen für Hundebesitzer:innen wären in Zukunft möglich?
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