Beratende Mitglieder in den Ausschüssen

Neues Rathaus; Foto: Jan Vetter

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zur Sitzung des
Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und allg. Verwaltungsangelegenheiten am 19.06.2023

Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Beteiligung beratender
Mitglieder an der städtischen Ausschussarbeit zukünftig transparenter und effizienter gestaltet werden kann. Auf Grundlage dieses Konzepts wird angestrebt, dem nächsten Rat der Stadt Empfehlungen für die Konstituierung zu unterbreiten.
Das Konzept soll dafür insbesondere folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Ausgewogene und qualifizierte fachliche Beratung der städt. Ausschüsse durch die
    zielorientierte Auswahl beratender Mitglieder
  2. Schaffung von mehr Transparenz und standardisierten Vorgehensweisen bei der
    Ernennung beratender Mitglieder – Reduzierung von Einzelfallentscheidungen und
    Veränderungen innerhalb einer Ratsperiode
  3. Einhaltung aller Regelungen und Empfehlungen des NKomVG zur Erhöhung der
    Effizienz in der Ausschussarbeit
  4. Förderung der Zusammenarbeit zwischen beratend tätigen Beiräten, Einrichtungen
    und Einzelpersonen zum Beispiel in Form einer gemeinsamen Vertretung in Ausschüssen

    Begründung:
    Die Einbringung externer Expertise in die Arbeit der städtischen Ausschüsse ist ungemein
    wichtig für den kommunalpolitischen Prozess. In vielen Fällen kann auf diese Weise erfolgreich die Verbindung zwischen Verwaltungswissen und Praxis hergestellt werden, was der Qualität von Entscheidungen äußerst zuträglich ist. Allerdings sind die Ausschüsse in den letzten Jahren immer stärker gewachsen. Es gibt immer mehr Beiräte, Verbände und Interessenvertretungen, die teils berechtigte Ansprüche auf einen beratenden Sitz in dem einen oder anderen Ausschuss anmelden. Das NKomVG gibt in § 71 Abs. 7 Satz 2 vor, dass mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein sollen. Diese Regelung wird schon jetzt nur noch in den wenigsten städt. Ausschüssen eingehalten.
    Dies trägt zu immer längeren Sitzungszeiten und einer immer größeren zeitlichen Belastung für die ehrenamtlichen Abgeordneten bei. Es liegt in der Verantwortung des Rates, eine effiziente Arbeitsweise seiner Ausschüsse sicherzustellen. Wir bitten daher die Verwaltung ein Konzept zu erstellen, wie die Einbindung beratender Mitglieder in die Ausschussarbeit zukünftig effizienter und transparenter geregelt werden kann. Wie viele beratende Mitglieder aus welchen Organisationsstrukturen sind nötig, um die Fachausschüsse
    angemessen und ausgewogen zu beraten? Wo gibt es Optimierungspotenzial?
    Die Antworten auf diese Fragen sollen in das hier beantragte Konzept einfließen. Es gilt
    Strukturen und Abläufe zu entwickeln, die Einzelfallentscheidungen bei der Besetzung reduzieren und Transparenz sowie Planungssicherheit für alle politischen Akteure schaffen.
    Es ist keinesfalls Ziel dieses Antrags, beratende Mitglieder in der laufenden Ratsperiode
    aus den Ausschüssen zu entfernen. Stattdessen möchten wir eine grundlegende Debatte
    anstoßen, wie die Arbeit der Ausschüsse in Zukunft gestaltet und geregelt werden kann.
    Auf Grundlage der Ergebnisse soll eine Empfehlung an den nächsten Rat für dessen Konstituierung gegeben werden.