(südliche Seite) an den Zietenterrassen
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 10. September 2026
Am 17. Und 18.08.2026 wurden umfassende Rodungen am Rand des Waldstückes entlang der südlichen Seite der oberen Schöneberger Straße (zu den Zietenterrassen führen) durchgeführt. Dabei wurden Bäume vom Straßenrand bis ca. 10 Meter weiter gefällt. Dies reißt eine große Lücke in das Waldgebiet. Informationen an die Anwohnenden erfolgten nicht.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung und bitten um Auskunft:
1. Aus welchen Gründen wurde die Rodung durchgeführt?
2. Wurde Sie gegenüber der Realgemeinde Geismar angeordnet?
3. Da die Bäume seit 25 Jahren niemanden gestört haben und offenbar keine Gefahr von ihnen ausging, was hat jetzt zu einer neuen Bewertung geführt?
4. Sollte die Rodung aus Sicherheitsgründen angeordnet worden sein, ist mit solchen Rodungen auch entlang der Von-Ossietzky-Straße zu rechnen?
5. Werden neue Bäume gepflanzt?
6. Wenn neue Bäume gepflanzt werden, werden diese dann erneut gefällt werden müssen?
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke möge die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis nehmen.
- Aus welchen Gründen wurde die Rodung durchgeführt?
Die Gründe für die durchgeführte Rodung liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen
Grundstückeigentümer*in. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Realgemeinde
Geismar. Weitere Informationen sind den Veröffentlichungen der Realgemeinde Geismar
unter www.realgemeinde-geismar.de zu entnehmen. - Wurde sie gegenüber der Realgemeinde Geismar angeordnet?
Die betreffende Maßnahme wurde seitens der Stadtverwaltung nicht angeordnet. - Da die Bäume seit 25 Jahren niemanden gestört haben und offenbar keine Gefahr von
ihnen ausging, was hat jetzt zu einer neuen Bewertung geführt?
Die Gründe für die erneute Bewertung können nur von der zuständigen Eigentümer*in (siehe
Antwort zu 1.) beantwortet werden. - Sollte die Rodung aus Sicherheitsgründen angeordnet worden sein, ist mit solchen
Rodungen auch entlang der Von-Ossietzky-Straße zu rechnen?
Im Bereich der Von-Ossietzky-Straße werden die städtischen Waldgrundstücke zweimal
jährlich (a: – im Winterhalbjahr im unbelaubten Zustand, b: – im Sommerhalbjahr im
belaubten Zustand) im Hinblick auf die möglichen Gefahren für den Straßenverkehr durch
FLL-zertifizierte
Baumkontrolleurinnen kontrolliert. Festgestellte Schäden werden
dokumentiert und erforderliche Maßnahmen anschließend durch die städtischen Kolleginnen
aus dem Fachdienst Stadtwald durchgeführt. Je Ergebnis der Baumkontrolle kann im
Einzelfall auch eine Baumfällung erforderlich sein.
Die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen werden grundsätzlich möglichst bestandsschonend
durchgeführt. - Werden neue Bäume gepflanzt?
Ob und in welchem Umfang neue Bäume gepflanzt werden, kann nur die zuständige
Eigentümer*in (siehe Antwort zu 1.) beantworten. - Wenn neue Bäume gepflanzt werden, werden diese dann erneut gefällt werden
müssen?
Eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft umfasst neben der verpflichtenden Waldverjüngung,
also der künstlichen oder natürlichen Wiederbegrünung der Waldbestände, auch die
zukünftige Entnahme von Bäumen in den bewirtschafteten Waldflächen durch die
Waldeigentümer*innen im Rahmen der geltenden wald- und naturschutzrechtlichen
Vorgaben.
Ob und in welchem Umfang künftig Bäume aus wirtschaftlichen oder
verkehrssicherungsrelevanten Gründen entnommen werden oder gefällt werden, ist von den
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig und bleibt eine zukünftige Entscheidung der
Realgemeinde Geismar
