Rodung des Waldstückes entlang der Schöneberger Straße

Bild: Tom Wedrins

(südliche Seite) an den Zietenterrassen

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 10. September 2026

Am 17. Und 18.08.2026 wurden umfassende Rodungen am Rand des Waldstückes entlang der südlichen Seite der oberen Schöneberger Straße (zu den Zietenterrassen führen) durchgeführt. Dabei wurden Bäume vom Straßenrand bis ca. 10 Meter weiter gefällt. Dies reißt eine große Lücke in das Waldgebiet. Informationen an die Anwohnenden erfolgten nicht.

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung und bitten um Auskunft:

1. Aus welchen Gründen wurde die Rodung durchgeführt?

2. Wurde Sie gegenüber der Realgemeinde Geismar angeordnet?

3. Da die Bäume seit 25 Jahren niemanden gestört haben und offenbar keine Gefahr von ihnen ausging, was hat jetzt zu einer neuen Bewertung geführt?

4. Sollte die Rodung aus Sicherheitsgründen angeordnet worden sein, ist mit solchen Rodungen auch entlang der Von-Ossietzky-Straße zu rechnen?

5. Werden neue Bäume gepflanzt?

6. Wenn neue Bäume gepflanzt werden, werden diese dann erneut gefällt werden müssen?

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke möge die Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis nehmen.

  1. Aus welchen Gründen wurde die Rodung durchgeführt?
    Die Gründe für die durchgeführte Rodung liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen
    Grundstückeigentümer*in. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Realgemeinde
    Geismar. Weitere Informationen sind den Veröffentlichungen der Realgemeinde Geismar
    unter www.realgemeinde-geismar.de zu entnehmen.
  2. Wurde sie gegenüber der Realgemeinde Geismar angeordnet?
    Die betreffende Maßnahme wurde seitens der Stadtverwaltung nicht angeordnet.
  3. Da die Bäume seit 25 Jahren niemanden gestört haben und offenbar keine Gefahr von
    ihnen ausging, was hat jetzt zu einer neuen Bewertung geführt?
    Die Gründe für die erneute Bewertung können nur von der zuständigen Eigentümer*in (siehe
    Antwort zu 1.) beantwortet werden.
  4. Sollte die Rodung aus Sicherheitsgründen angeordnet worden sein, ist mit solchen
    Rodungen auch entlang der Von-Ossietzky-Straße zu rechnen?
    Im Bereich der Von-Ossietzky-Straße werden die städtischen Waldgrundstücke zweimal
    jährlich (a: – im Winterhalbjahr im unbelaubten Zustand, b: – im Sommerhalbjahr im
    belaubten Zustand) im Hinblick auf die möglichen Gefahren für den Straßenverkehr durch
    FLL-zertifizierte
    Baumkontrolleurinnen kontrolliert. Festgestellte Schäden werden
    dokumentiert und erforderliche Maßnahmen anschließend durch die städtischen Kolleg
    innen
    aus dem Fachdienst Stadtwald durchgeführt. Je Ergebnis der Baumkontrolle kann im
    Einzelfall auch eine Baumfällung erforderlich sein.
    Die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen werden grundsätzlich möglichst bestandsschonend
    durchgeführt.
  5. Werden neue Bäume gepflanzt?
    Ob und in welchem Umfang neue Bäume gepflanzt werden, kann nur die zuständige
    Eigentümer*in (siehe Antwort zu 1.) beantworten.
  6. Wenn neue Bäume gepflanzt werden, werden diese dann erneut gefällt werden
    müssen?
    Eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft umfasst neben der verpflichtenden Waldverjüngung,
    also der künstlichen oder natürlichen Wiederbegrünung der Waldbestände, auch die
    zukünftige Entnahme von Bäumen in den bewirtschafteten Waldflächen durch die
    Waldeigentümer*innen im Rahmen der geltenden wald- und naturschutzrechtlichen
    Vorgaben.
    Ob und in welchem Umfang künftig Bäume aus wirtschaftlichen oder
    verkehrssicherungsrelevanten Gründen entnommen werden oder gefällt werden, ist von den
    jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abhängig und bleibt eine zukünftige Entscheidung der
    Realgemeinde Geismar