Tempo 30 auf dem Nonnenstieg

Interfraktioneller Antrag
für den Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten, Integration und Gleichstellung am 25. April 2016

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung möge prüfen, ob der Tempo-30-Bereich am Nonnenstieg von der Einmündung Am Pfingstanger bergauf am IWF vorbei bis zur Kreuzung Staufenbergring ausgeweitet werden kann.

Begründung:

Aktuell ist am Nonnenstieg im Bereich zwischen Nr. 58 und Nr. 34 ein etwa 150 m langer Tempo 30-Bereich ausgewiesen, in Verbindung mit dem Gefahrenzeichen 136 „Kinder“. Dieser Bereich ummantelt einen Zebrastreifen am Fußweg zu Schulen und einem Kindergarten, und endet bergan knapp 100 m unterhalb der IWF-Gebäude, vor denen 50 km/h gefahren werden darf. Beobachtet wird, dass dort häufig erheblich schneller gefahren wird.

Gegenüber den IWF-Gebäuden ist mit der Unterbringung der Flüchtlinge seit Ende 2015 eine neue Situation eingetreten. Die aktuelle Zahl (Stand 8.2.2015) der in der Unterkunft betreuten Flüchtlinge beläuft sich auf 213, darunter 57 Kinder. Diese Kinder spielen täglich unter anderem auch im straßenseitigen Bereich der IWF-Gebäude. Die Sachlage ist neu und legt eine neue Beurteilung der Kriterien zur Ausweisung von Tempo 30 nahe.

Auf dem Dialogforum IWF wurde einvernehmlich der Wunsch nach einer Tempo 30-Zone zwischen Zebrastreifen und Kreuzung Staufenbergring geäußert. Diesem Wunsch soll entsprochen werden.