Überarbeitung der Richtlinien für die Anbringung von Gedenktafeln

Antrag für den Rat am 25. August 2016

Die bestehenden Richtlinien für die Anbringung von Gedenktafeln in Göttingen aus dem Jahr 1977 sind zeitgemäß zu überarbeiten und zu erweitern und die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zur Entscheidung vorzulegen.

Begründung:

Die Göttinger Gedenktafeln wurden 1874 nach dem Vorbild der Universitätsstadt Jena auf Initiative des Göttinger Bürgermeisters Georg Merkel in Göttingen eingeführt, um herausragende Persönlichkeiten der niedersächsischen Universitätsstadt zu ehren. Dadurch entstand ein umfassendes und lebendiges Flächendenkmal der Göttinger Geschichte, das nicht nur die Besuchern/innen unserer Stadt beeindruckt, sondern auch identitätsstiftend auf die Göttinger Einwohner/innen wirkt.

Die Gedenktafeln werden zumeist an Gebäuden angebracht, in denen die zu Ehrenden in ihrer Göttinger Zeit gelebt oder gearbeitet haben oder an später an gleicher Stelle errichteten Nachfolgebauten. Bisher wurden insgesamt 320 solcher Gedenktafeln, von denen einige allerdings nicht erhalten sind, angebracht.

Die Kriterien für die Anbringung der Gedenktafeln sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Zudem bedarf es auch einer Überprüfung der bisherigen Ehrungen durch die Gedenktafeln, da manche Ehrung aus heutiger Sicht zurückgenommen werden müsste.

So erhielt etwa der überzeugte Preuße und bekennende Antisemit Heinrich von Treitschke bereits in seinem Todesjahr 1896 eine Tafel, während die als erste Frau in Deutschland zum Doktor der Philosophie promovierte Dorothea Schlözer über 150 Jahre warten musste, bis es 1976 endlich soweit war.

Zudem wird erwartet, dass den verschwundenen Gedenktafeln des ehemaligen US-Präsidenten Taft, von Helmut Plessner auf der Herzberger Landstraße und von Henry Longfellow in der Roten Straße nachgegangen wird, um von den Hauseigentümern zu erwirken, dass die Ehrungen durch Gedenktafeln wieder erneuert werden.

Die gemeinsam mit der Universität Göttingen erarbeiteten bestehenden Richtlinien zur Anbringung von Gedenktafeln aus dem Jahr 1977 sind nicht mehr zeitgemäß, zu subjektiv und zu eng gefasst.

Begriffe wie „weltberühmte Persönlichkeiten“, die Verengung auf den Wissenschaftsbezug und die Karenzzeit von 20 Jahren nach dem Tod des zu Ehrenden sind aus heutiger Sicht zu überdenken.