Hochwasserschutz

Anfrage zur öffentlichen
Sitzung Ausschusses für Umwelt
Mobilität und Klimaschutz der Stadt Göttingen
am 29. August 2017

Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und §10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen.

Hochwasserschutz

Nach den Starkregenereignissen der vergangenen Jahre und Wochen und den entsprechenden Schäden an öffentlichen und privaten Gebäuden wird die Notwendigkeit einer veränderten Bauweise unter sich verschärfenden Klimaveränderungen zunehmend dringender. Wir fragen die Verwaltung:

Antwort der Verwaltung:

Zu der vorbenannten Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

  1. Welche Risiken sieht das kommunale Risikomanagement bei Starkregenereignissen für Göttingen und Ihre Stadtteile für die kommenden Jahre?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es zur besseren Beratung von privaten Hauseigentümern zur Hochwasserprävention bei Neu- bzw. Umbaumaßnahmen?
  3. Wie sorgt die Stadtverwaltung für die städtischen Liegenschaften und Nutzungen vor

1. Ein ganzheitliches kommunales Risikomanagement zur Prävention von Schäden aus Starkregenereignissen existiert zurzeit noch nicht, da eine Risikobewertung für das gesamte Stadtgebiet nicht vorliegt. Diese Bewertung ist Bestandteil eines Starkregenkonzeptes, welches unter dem Tagesordnungspunkt „Hochwasserschutz – Konzept Starkregenvorsorge“ ebenfalls dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 29.08.2017 vorgestellt werden soll. Die zukünftigen Ergebnisse des Starkregenkonzeptes werden in Form von Risikoarten dargestellt, aus denen sich für das kommunale Risikomanagement, das sich u.a. aus Vertretern des Bau- und Umweltdezernates zusammensetzt, Maßnahmenkataloge ableiten werden.

2. Haus- und Grundstückseigentümer haben schon jetzt die Möglichkeit hinsichtlich der Überflutung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen die Beratung der Göttinger Entsorgungsbetriebe in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Bauvorsorge (technisch-konstruktiver Hochwasserschutz) sind die Bauherren momentan auf die Beratungsqualität ihres Architekten angewiesen. In letzter Konsequenz würde diese Beratung aber auch in das Risikomanagement als Dienstleistung mit aufgenommen werden.

3. Bei den städtischen Liegenschaften und Nutzungen werden Starkregenereignisse in den Planungen von Neubauvorhaben sowie Sanierungs- und Umbaumaßnahmen entsprechend der gültigen Richtlinien und Normen berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Optimierung der Oberflächenentwässerung sowie die fachgerechte Planung der Dachentwässerung. Die Bauunterhaltung sorgt ebenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Gewährleistung der Ableitung von Niederschlagswasser.