Natur schützen — Erholung ermöglichen — Sport gewähren

Antrag für den Rat am 13. April 2018

Der Göttinger Wald kann, soll und muss einer Vielzahl von Ansprüchen gerecht werden. Die Stadtverwaltung wird daher aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten wie Ansprüche des Naturschutzes, der Naherholungssuchenden und der sportlich Aktiven kombiniert werden können.

Begründung:

Der Göttinger Wald und das Kerstlingeröder Feld wurden vor 11 Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ziel war es, den Forderungen der EU zur Umsetzung der FFH Richtlinie nachzukommen. Bei dem Gebiet handelt es sich aus Naturschutzsicht um teilweise sehr wertvolle Flächen, die geschützt, gepflegt und weiterentwickelt werden müssen.

Aber es gibt neben dem Naturschutz auch anderer Ansprüche an den Göttinger Wald.

Zusammen mit dem Kiesseeareal ist der im Göttinger Wald gelegene Kehr und das naheliegenden Kerstlingeröder Feld das Naherholungsgebiet im Osten des Stadtgebietes. An schönen Wochenenden gehen die Besucherzahlen in die Tausende.

Aber auch sportlich aktive Menschen stellen berechtigte Ansprüche an das Gebiet. So werden weite Teile des Gebietes regelmäßig von Spaziergängern, Wanderern, Joggern, Crossläufern, Radfahrern und Mountainbikern genutzt.

Bei diesem Mix an verschiedenen Nutzungen treten natürlich Konflikte auf. So sind Nutzungen teilweise generell untersagt. In anderen, sehr sensiblen Bereichen hingehen, treten immer wieder massive Störungen auf. An den für Hunde verpflichtenden ganzjährigen Leinenzwang halten sich die allerwenigsten Hundebesitzer.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die verschiedenen Ansprüche koordiniert werden können.