Auf Seite 11 im produktorientierten doppischen Haushalt 2017/18 lautet eines der strategischen Ziele „Die den individuellen Bedürfnissen angepassten Bildungs‐, Erziehungs‐, Betreuungs‐ und Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche werden bedarfsgerecht weiterentwickelt und-/oder neu geschaffen.“
In der Vorbemerkung zum Schulstättenentwicklungskonzeptes heißt es weiterhin:
Ziel des Schulstättenentwicklungskonzepts ist es, den Raumbedarf der städtischen Schulen einschließlich seiner räumlichen Zuordnung auch zukünftig zu decken und dabei Fehlinvestitionen zu vermeiden. Dafür werden absehbare Entwicklungen in folgenden Bereichen berücksichtigt:
– Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler
– Entwicklung neuer Baugebiete in der Stadt……..etc.
Kurz gefasst geht es darum, die richtige Schule zur richtigen Zeit in der richtigen Größe am richtigen Standort bereitzustellen. Mit dem Beschluss zum Flächennutzungsplan sind für die Stadt Göttingen mehrere größere Baugebiete geplant.
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung und bitten um Antwort:
- Welche Parameter aus dem Flächennutzungsplan sind in die Erarbeitung des Schulstättenentwicklungskonzepts eingeflossen?
- Ist das von der Stadt angestrebte Ziel der Schaffung neuen Wohnraums, zwecks dessen Erreichen bereits konkrete Planungen in Gestalt von Aufstellungsbeschlüssen begonnen wurde oder zeitnah begonnen werden soll (z. B. Erweiterung der Wohnungsbestände der Städtischen Wohnungsbau im Lönsweg, der Adler RealEstate in Grone, Ausweisung neuer Baugebiete in Esebeck, Elliehausen, Holtenser Berg) bei der zugrunde gelegten Schülerzahl bzw. deren Prognose für die einzelnen Grundschulstandorte berücksichtigt worden?