Antrag für den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr am 19. Juni 2018
Der Ausschuss möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:
Die Reduzierung der Hundesteuer für alle Hundebesitzer, die sich regelmäßig ehrenamtlich im Besuchshundedienst der Stadt Göttingen engagieren in Anlehnung an §5 der Hundesteuersatzung
Begründung:
Im Sommer 2012 wurde beim ASB OV Göttingen Stadt der Besuchshundedienst ins Leben gerufen. Die Mitglieder engagieren sich gemeinsam mit ihrem Hund ehrenamtlich für andere Menschen. Dass Hunde sich positiv auf das Wohlbefinden auswirken, ist schon lange bekannt. Sie schenken Zuwendung, Wärme und Trost und lenken vor allem von alltäglichen Sorgen und Nöten ab. Mit den Besuchen bereiten die Mitglieder zum Beispiel älteren aber auch kranken Menschen eine Freude und bringen Abwechslung in deren Alltag. Kinder erfahren, wie sie sich Hunden gegenüber richtig verhalten und erlernen den respektvollen Umgang mit Ihnen und untereinander.
Nicht nur die Bewohner der Einrichtungen ziehen einen positiven Nutzen aus den Besuchen, auch das Pflegepersonal und Erzieher sowie Angehörige werden durch diese ehrenamtliche Arbeit entlastet. Seit 2017 Jahr gehören dem Besuchshundedient 45 Mensch-Hundeteams an, die regelmäßig in ihrer Freizeit in mittlerweile 12 Einrichtungen der Stadt Göttingen und Umgebung unterwegs sind.
Zu den Einrichtungen, die besucht werden, gehören unter anderem das Matthias Claudius Stift, das Seniorenpflegezentrum Bovenden, die Göttinger Werkstätten mit den Häusern in Dransfeld, das Kinderheim Göttingen und eine Familie des ambulanten Kinder-und Jugendhospizes. Die Mitarbeiter des Besuchshundedienstes arbeiten nicht nur ehrenamtlich in ihrer Freizeit, sie gehören zu den wenigen ehrenamtlich tätigen Menschen, die bislang in keiner Form finanziell unterstützt werden, wie z.B. durch eine Aufwandspauschale oder Fahrtkosten. Dabei haben sie selbst Kosten zu tragen haben, um als Besuchshundeteam tätig zu sein:
- ASB Mitgliedsbeitrag
- Hundesteuer
- Hundeversicherung
- Tierarztkosten (Hunde müssen geimpft, entwurmt und gesund sein)
- Fahrtkosten (Benzin oder Bus)
- Kosten für Materialien, die im Einsatz in den Einrichtungen dringend benötigt werden
- Kosten für Futter
- Kosten für interne Weiterbildungen und Training
Ehrenamtliches Engagement wird überall unterstützt, so auch in bestimmten Bereichen, in denen Hunde mit ihren Besitzern ehrenamtlich zum Einsatz kommen, z.B. durch eine Ermäßigung der Hundesteuerer: Auszug aus der Hundesteuersatzung:
§5 Steuerermäßigungen
(1) Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von d) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.
Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein. Auch die Besuchshunde müssen vor vom ASB zertifizierten Prüfern einen Eignungstest ablegen und diesen regelmäßig wiederholen. Des Weiteren sind sie verpflichtet, einen Besuchshundepass bei sich zu führen, der den bestandenen Eignungstest bestätigt.
Bereits in den Gemeinden Neustadt, Grub am Forst, Sonnefeld, Weitramsdorf und Sonneberg wurde der Besuchshundedienst des ASB unterstützt und die Hundesteuersatzung entsprechend geändert. Aus diesem Grund beantragen wir eine Reduzierung der Hundesteuer für alle Hundebesitzer, die sich regelmäßig ehrenamtlich im Besuchshundedienst der Stadt Göttingen engagieren.