Satzung zur Wohnraumzweckentfremdung

Antrag für den Rat am 17. Mai 2019

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen beauftragt die Verwaltung, eine Satzung zur Wohnraumzweckentfremdung gemäß dem Nds. Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum zu erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

Begründung:

Die Stadt Göttingen ist eine Stadt, bei der eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum nicht dauerhaft gewährleistet ist. Die Stadt Göttingen fällt daher unter den Anwendungsbereich des am 27.03.2019 im niedersächsischen Landtag beschlossenen Gesetzes. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, bewusst leerstehenden Wohnraum oder die Zweckentfremdung von Wohnraum zu Gewerbezwecken oder aber auch die Vermietung über das sogenannte Airbnb-Verfahren zu unterbinden. Es müssen bei der bestehenden Wohnungsnot alle Möglichkeiten ergriffen werden, die uns zur Seite stehen. In der Stadt Göttingen bestand schon in den 1980-er Jahren eine solche Wohnraumzweckentfremdungssatzung, so dass der Entwurf einer solchen Satzung nicht so viel Arbeitskraft der Verwaltung binden dürfte.