Interfraktioneller Antrag für die Sitzung des Finanzausschusses am 3. November 2020
Der Finanzausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:
- Die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Göttingen wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Absprache mit der Verwaltung außer Kraft gesetzt.
- Die Verwaltung wird gebeten, im Haushaltsverfahren für das Jahr 2021 eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 10 Punkte von 590 auf 600 vorzuschlagen.
- Es wird appelliert, die Mehreinnahmen bei der Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes auf 600 Punkte für den Straßenausbau zu verwenden. Die von der Verwaltung vorgelegte Prioritätenliste
zum Straßenausbau ist dabei abzuarbeiten. - Der Rat der Stadt Göttingen appelliert zudem an die politisch Verantwortlichen in Land und Bund, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter in der
Betriebskostenverordnung aufzuheben und an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erhöhung der Grundsteuer schon jetzt nicht auf die Mieter umzulegen.
Begründung:
Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung wird eine lange und zu Recht geführte Diskussion zu einem guten Ende geführt. Mit dem vorgelegten und von allen politischen Kräften im Ra der Stadt Göttingen getragenen Vorschlag kann sichergestellt werden, dass schnellstmöglich auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichtet wird.
Eine teilweise Gegenfinanzierung soll über die Grundsteuer B erfolgen. Der Kompromiss ist insofern gerecht, als dass der Erhalt und Ausbau öffentlicher Infrastruktur wieder in Gänze von der Allgemeinheit getragen wird. Diese nutzt sie nämlich auch. Umgerechnet auf die einzelnen Hausbesitzer fallen bei einer Grundsteuer-Erhöhung nur wenige Euro pro Jahr an Mehrkosten an.
Laut Berechnung der Verwaltung liegen diese ungefähr zwischen 7€ und 17€ für Appartements und zwischen 9€ und 20€ für ein Einfamilienhaus, beides je nach Lage.
Der Rat der Stadt Göttingen appelliert an die Eigentümerinnen, diese Erhöhung der Grundsteuer nicht auf die Mieterinnen umzulegen.
Wichtig ist den antragsstellenden politischen Kräften, dass die Stadt Göttingen ihrer Aufgabe des Erhalts und der Sanierung des Straßennetzes weiterhin vollumfänglich gerecht wird.
Der Rat der Stadt Göttingen wird den Prozess zur kommenden Grundsteuerreform auch unter sozialen
Aspekten weiter begleiten