Einhaltung städtebaulicher Verträge

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(Öffentliche Anfrage nach § 56 NKomVG und §10 Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die
Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen)

Bei mehreren größeren Projekten – Bebauung ehemaliges IWF-Areal, Bebauung des ehemaligen EAM-Hochhauses, Sanierung und KiTa-Bau der Wohnungen von Adler Real Estate in Grone, Bebauung ehem.
Huthamaki- Gelände – verstärkt sich der Eindruck, städtebauliche Verträge bzw. deren Vertragsfristenwürden nicht eingehalten.
Durch die Nichteinhaltung der städtebaulichen Verträge könnte z.B. die wichtige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und der Bau von KiTa-Plätzen erheblich verzögert werden.
Wir fragen vor diesem Hintergrund deshalb die Verwaltung und bitten um Antwort.

Durch die Nichteinhaltung der städtebaulichen Verträge könnte z.B. die wichtige Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und der Bau von KiTa-Plätzen erheblich verzögert werden.
Wir fragen vor diesem Hintergrund deshalb die Verwaltung und bitten um Antwort.

  1. Welche vertraglichen Fristen, im Hinblick auf Bauantragsstellung, Realisierung pp. sind bei den genannten Projekten vereinbart?
  2. Für welche Bereiche des IWF-Areals liegen Bauanträge und Baugenehmigungen vor? Wenn ja, wann wurden die Bauanträge eingereicht und wann sind die Baugenehmigungen ergangen?
  3. Liegen jeweils ein Bauantrag und eine Baugenehmigung für die beiden Gebäude des EAM-Areals vor? Wenn ja, wann wurden die Bauanträge eingereicht und wann sind die Baugenehmigungen
    ergangen?
  4. Liegen Bauanträge und Baugenehmigungen für die Baumaßnahmen der Adler-Real-Estate vor?
    Wenn ja, wann wurden die Bauanträge eingereicht und wann sind die Baugenehmigungen ergangen?
  5. Erfolgt der Bau der Kindertagesstätte durch Adler Real Estate vertragsgemäß?
  6. Wie hat die Verwaltung in dem ehem. Huthamaki-Gelände die bezugsfertige Errichtung des sozialen Wohnungsbaus in den Clustern 1,2 und 6 sowie die Errichtung eines Teils der 3.000 m² innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans geprüft?
  7. Wie beabsichtigt die Verwaltung zukünftig, die Einhaltung der Verpflichtung zur Errichtung der jeweiligen Wohnungen für untere und mittlere Einkommensgruppen zu kontrollieren?
  8. Hat die Verwaltung mit den jeweiligen Vorhabenträgern Gespräche über die Verlängerung von Fristen geführt? Wenn ja, mit wem, wann und mit welchem Ergebnis?