Solaranlagen auf Dachflächen in Göttingen

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Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Satzungen so anzupassen,
dass Solaranlagen bzw. Solarthermie auf Dachflächen von Bestandsgebäuden, die nicht individuell dem Denkmalschutz unterliegen, grundsätzlich installiert werden können. Bei künftig zu erlassenden Satzungen ist darauf zu achten, dass die vorgenannten Installationen möglich sind. Die Satzungsanpassungen werden in den Ausschüssen für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität sowie Bauen, Planung und Grundstücke beraten, bevor der Rat abschließend die Satzungen beschließt.

Begründung:
Der Rat der Stadt Göttingen verfolgt den Masterplan 100% Klimaschutz und befürwortet in diesem Zusammenhang den Ausbau von Photovoltaik auf möglichst vielen Dächern und ggfs. auch an Fassaden im Stadtgebiet Göttingens. Wie in einem Artikel des Göttinger Tageblattes vom 27.02.2021 beschrieben wurde, ist der Antrag zur Errichtung einer Solaranlage eines Bewohners des Schildweges mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Erhaltungssatzung Schildweg aus dem Jahr 1991 dagegen spräche. Die Einschätzung aus den 90er Jahren, Photovoltaik-Anlagen würden das Stadtbild negativ beeinträchtigen, ist nicht mehr zeitgemäß und muss in ihrer allgemeinen Form aus den Satzungen gestrichen werden.
Der Denkmalschutz einzelner Gebäude muss dadurch nicht verletzt werden.

Der Klimaschutzbeirat hat am 29.09.2020 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität beantragt, dass Photovoltaik und Solarthermie bei Neubauten in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen verbindlich vorgeschrieben werden. Mit diesem Antrag soll der Antrag des
Klimaschutzbeirates erweitert, unterstützt und die Bearbeitung beschleunigt werden.