Die Verwaltung wird beauftragt:
im Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke die Bebauungspotenziale der Flächen „Helmsgrund“ und „Am Bismarkstein“ unter Berücksichtigung der Göttinger Quoten auf Grund-lage des Kommunalen Handlungskonzepts zur Schaffung von Wohnraum vorzustellen sowie ei-nen Beschluss vorzulegen, um beide Areale für den Bau von Wohnungen nutzen zu können.
Begründung:
Beide Flächen wurde vor einiger Zeit durch Ratsbeschluss einer Beplanung und möglicher Schaffung von Baurecht entzogen. Damit wurden Potenziale für sozialen wie bezahlbaren Wohnraum verschenkt. Mittlerweile hat sich die Lage auf dem Göttinger Wohnungsmarkt weiter verschärft. Dringend benötigt wird Wohnraum für den kleinen Geldbeutel und für Leistungsempfänger*innen, oft Familien mit Kindern.
Die Verwaltung wird gebeten, die Potenziale beider Flächen zu ermitteln und vorzustellen, damit eine neue Bewertung, Diskussion und Beschlussfassung erfolgen kann.