zum Antrag: Unterführung an der Bürgerstraße: Die Harnröhre vom Urin befreien
Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu fassen:
Die Verwaltung prüft, die Möglichkeit der Gestaltung der Wände der Fußgängerunterführung durch Graffiti-Künstler sowie den Austausch der vorhandenen Beleuchtung durch eine leuchtstarke LED-Beleuchtung als auch die Einspielung von Musik in der Unterführung.
Begründung:
Die von der Verwaltung geprüften und im ursprünglichen Antrag benannten Maßnahmen sind ausweislich der vorgelegten Stellungnahme sehr kostenintensiv. Wenn die vorgelegte Stellungnahme zur Kenntnis genommen wird und der Antrag für erledigt erklärt wird, wird sich an dem Zustand der Fußgängerunterführung nichts ändern. Der Zustand dieser Fußgängerunterführung ist jedoch eine Zumutung für alle Benutzerinnen und Benutzer. Mit den in dem Änderungsantrag vorgeschlagenen Maßnahmen, die nicht sehr kostenintensiv sind, kann eine Aufwertung der Fußgängerunterführung erfolgen.
Wenn die Wände mit Graffiti-Kunst versehen werden, wird es nicht zu Verschmutzungen oder Beschädigungen kommen. Auch eine bessere Ausleuchtung der Unterführung führt zu einem Rückgang der nicht erlaubten Nutzung. In anderen Städten wird durch das Einspielen von Musik, häufig klassische oder „beruhigende“ Musik die Reduzierung von Schädigungen erzielt, so z.B. in Augsburg.