Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und FDP für die Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 16.02.2024
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, die die Eingliederung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Nachholbedarfen an den Göttinger Schulen verbessern.
In dem Zuge soll die Schulverwaltung ein Konzept für ein Projekt entwickeln und umsetzen, dass Schülerinnen und Schüler mit Nachholbedarfen zusätzlich fördert. Dafür sollen qualifizierte Personen angesprochen werden, die sich freiwillig gegen Aufwandsentschädigung als unterstützendes Lehrpersonal an dem Projekt beteiligen könnten. Das Projekt soll in den Schulalltag integriert oder als ergänzende freiwillige Maßnahme außerhalb des Unterrichtes angeboten werden.
Begründung:
Die Herausforderungen an den allgemeinbildenden Schulen sind in den letzten Jahren immer stärker gestiegen. Das Lehrpersonal ist knapp und die vorhandenen Ressourcen sind begrenzt. Dennoch gilt es, den individuellen Förderbedarfen jedes einzelnen Kindes gerecht zu werden. Dies wird umso schwieriger, wenn die Wissensstände innerhalb eines Klassenverbandes stark differieren. Besonders Sprachbarrieren stellen das Lehrpersonal häufig vor nahezu unüberwindliche Hindernisse, die immense Kapazitäten binden und so den Lernfortschritt des Klassenverbandes insgesamt hemmen. Hier wollen wir gezielt zusätzliche Lehrkapazitäten und damit Entlastung für die vorhandenen Lehrkräfte sowie zusätzliche Fördermöglichkeiten für Kinder mit entsprechenden Bedarfen schaffen. Zielgruppe des einzurichtenden Projektes sollen daher Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 10 und 16 Jahren sein, die über gar keine oder wenig Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen und/oder aufgrund extrem unterschiedlicher Wissensstände dem Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen nicht folgen können. Diese sollen mit ergänzender individueller Förderung in kleinen Gruppen oder einzeln gezielt beim Lernen unterstützt und so besser in den Schulalltag integriert werden. Auch wenn die Stadt für die personelle Ausstattung an den allgemeinbildenden Schulen an sich nicht zuständig ist, so trägt sie doch eine Verantwortung für die Bildungschancen ihrer Bevölkerung. Leider ist nicht erkennbar, dass bisher ergriffene Maßnahmen ausreichen, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Es gilt daher auch neue und kreative Lösungen zu suchen und genau dafür machen wir hier einen Vorschlag.