Sichere Wegeverbindung zur Jugendhilfe „Am Rohns“

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Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke der Stadt Göttingen

Donnerstag, 04. September 2025

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung

  1. sicher zu stellen, dass zum 1. November dieses Jahres ein sicherer Fußweg, ggf. provisorisch, das Grundstück der Jugendhilfe Am Rohns in der Herzberger Landstraße 180 und die Bushaltestelle der Linie 50 an den Rohnsterrassen verbindet und
  2. zu prüfen, ob die Herzberger Landstraße zwischen der Straße Am Warteberge und den Rohnsterrassen, ggf. provisorisch, als Einbahnstraße stadtein- bzw. stadtauswärts, ggf. stundenweise, geführt werden kann, und gleichzeitig
  3. zu prüfen, wie andernfalls langfristig eine sichere Fuß- und Radwegverbindung zur Jugendhilfe „Am Rohns“ hergestellt werden kann,

um die Sicherheit der zu Fußgehenden und Radfahrenden zu gewährleisten.

Begründung

Die Jugendhilfe „Am Rohns“ ist eine Einrichtung der freien Jugendhilfe unter Trägerschaft des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). Sie bietet rund 123 stationäre und teilstationäre Plätze für Kinder, Jugendliche, junge Eltern sowie einzigartig in Deutschland Mutter-/Vater-Kind-Gruppen. Ergänzt wird das Angebot durch ambulante Hilfen und eine Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.

Die Besucher*innen der Einrichtung sind mit ihren Kindern auf ihren täglichen Wegen zwischen der Einrichtung und der Bushaltestelle Rohns und zurück durch die aktuelle Verkehrssituation erheblichen Gefahren ausgesetzt.

  • Die Straßenführung ist sehr eng. Es gibt weder Fuß- noch Radweg. Damit fehlen sichere Verkehrsflächen für zu Fußgehende und Radfahrende, was zu gefährlichen Begegnungen mit dem motorisierten Individualverkehr führt.
  • Einer noch größeren Gefährdung sind Mütter / Väter ausgesetzt, die mit Kinderwägen auf der engen Straße gehen müssen und nicht auf Randstreifen ausweichen können.
  • Entlang der Herzberger Landstraße fehlt in diesem Bereich jede Straßenbeleuchtung. Gerade in den Abendstunden (in den Wintermonaten schon in den späten Nachmittagsstunden) stellt dies ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar – insbesondere für junge Menschen auf dem Weg zur Einrichtung oder nach Hause.
  • Die zulässige bzw. gefahrene Geschwindigkeit ist mit 50 km/h hoch und steht in keinem Verhältnis zur Schutzbedürftigkeit der Verkehrsteilnehmenden.
  • Viele der betreuten jungen Menschen verfügen nur über eingeschränkte Verkehrssicherheit und sind daher besonders schutzbedürftig. Sie müssen durch das pädagogische Personal begleitet oder gar mit einem Kleinbus gefahren werden. Dies bindet erhebliche Personalressourcen und steht dem Ziel entgegen, die Selbstständigkeit der Teilnehmenden zu fördern.