Es erklären die baupolitische Sprecherin Sylvia Binkenstein und das Bauausschuss-Mitglied Uwe Friebe:
Die SPD-Ratsfraktion beantragt in der nächsten Ratssitzung, für die ehemals als GöVB-Betriebshof vorgesehene Fläche am Schützenanger einen Bebauungsplan (B-Plan) mit dem Ziel, dort Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Nur wenn Flächen für den Wohnungsbau ausgewiesen werden, kann dem Wohnungsmangel in Göttingen entschlossen begegnet werden.
„Göttingen braucht insbesondere mehr Wohnungen zu fairen Mieten. Die Fläche auf dem Schützenanger ist einerseits gut angebunden und zum anderen mit der Nachbarschaft der Kleingartenanlage „Auf der Masch“ in einer sehr ruhigen und naturnahen Umgebung gelegen. Diese Chance in dieser Bereich Geschosswohnungsbau anzusiedeln, sollte nicht vertan werden, erklärt die baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sylvia Binkenstein. „Wünschenswert wäre, dass dort kurzfristig bezahlbarer Geschosswohnungsbau entsteht. Wir setzen dabei auf moderne, serielle Bauweisen – pragmatisch, kosteneffizient und mit klaren Qualitätsstandards für gute Nachbarschaften.“
Uwe Friebe, Mitglied im Bauausschuss, ergänzt: „Serielles Bauen verkürzt Bauzeiten und senkt Kosten. Dass das in Göttingen funktioniert, hat das Projekt ‚Tarzan & Jane‘ in Weende gezeigt – öffentlich gefördert, barrierefrei und schnell realisiert. An solche Beispiele wollen wir anschließen.“
Der beantragte B-Plan soll die Voraussetzungen für den Geschosswohnungsbau an der Leine schaffen und zugleich einen verlässlichen Rahmen für Grün- und Freiflächen, Mobilität (ÖPNV sowie Rad- und Fußwege) setzen. Ziel ist es ein lebenswertes, sozial gemischtes Quartier mit kurzer Realisierungszeit – auch durch die kluge Nutzung beschleunigter Verfahren und passender Förderinstrumente entstehen zu lassen.
Zum Hintergrund:
Der frühere Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.12.2022 wurde aufgehoben und der Bereich „Schützenanger“ steht damit für neue Planungen zur Verfügung. Der aktuell gültige B-Plan Göttingen Nr. 35 „Maschmühlenweg“, 10. Änderung, weist bislang u. a. Gemeinbedarf, Parkplätze und Grünflächen aus – diese Festsetzungen sollen nun für die Schaffung von Wohnraum geändert werden.
