SPD-Ratsfraktion Göttingen fordert klärende Antworten der Verwaltung
Die SPD-Ratsfraktion Göttingen hat im August 2025 einen Antrag zur Einrichtung einer sicheren Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Jugendhilfe “Am Rohns” in der Herzberger Landstraße 180 und der Bushaltestelle Rohnsterrassen/ Linie 50 gestellt. Die Verwaltung hat daraufhin zum letzten Bauausschuss am 19. April 2026 eine Vorlage erarbeitet, die den Vorstellungen der SPD-Ratsfraktion nicht entsprach. Die Prüfungsergebnisse wurden als unbefriedigend bewertet, da verschiedene Alternativen zur Verkehrsberuhigung nicht ausreichend berücksichtigt schienen. Die Fraktion hat daher eine Anfrage zur Vorlage der Verwaltung gestellt und bittet um die Verwaltung um Beantwortung.
Die baupolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Göttingen erklärt. „Die SPD-Ratsfraktion fordert eine sichere, barrierearme und ganzjährig nutzbare Fuß- und Radwegverbindung zur Jugendhilfe Am Rohns. Wir haben uns vor Ort die Gefahrensituation angeschaut und können nicht länger wegschauen. Wir als Politik müssen alles dafür tun, die Sicherheit von jungen Eltern mit ihren kleinen Kindern zu gewährleisten und dürfen nicht warten, bis etwas passiert.“
Die Fraktion fordert eine Nachbesserung der Prüfung des Sachverhalts durch die Verwaltung, einschließlich aller relevanten technischen, naturschutzrechtlichen, finanziellen und verkehrsplanerischen Aspekte.
Die Fraktion hat die Verwaltung gebeten zeitnah und vollständige Beantwortung der offenen Fragen, um eine belastbare Grundlage für weitere Beschlussfassungen zu schaffen.
Es stellen sich insbesondere die folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage:
Warum ist eine Verrohrung der östlich gelegenen Mulde. nicht möglich, um einen sicheren Fußweg in diesem Bereich zu realisieren?
Welche planerischen, naturschutzrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Gründe sprechen gegen eine Befestigung oder Anlage eines Gehwegs unter Berücksichtigung der vorhandenen Mulde?
Warum kann das Ortsschild nicht hinter die Einfahrt des Kindergartens oder hinter das Grundstück der Jugendhilfe am Rohns versetzt werden?
Welche Auswirkungen hätte eine versetzte Schildaufstellung auf die mögliche Ausweisung von Tempo 30 und den Verkehrsfluss, insbesondere in Bezug auf die Verträglichkeit mit der Gemeindegrenze und der Ortsdurchfahrt?
Trägt eine unabhängige Aufstellung des Ortsschilds (ohne Berücksichtigung der Gemeindegrenze) zu einer wirksamen Verkehrsberuhigung bei?
Warum ist eine alternierende Einbahnstraßenregelung mit Lichtzeichenanlagen nicht möglich oder nicht ausreichend geprüft worden, obwohl dies in anderen Städten möglich ist?
Wäre es eine Alternative bei einer Einbahnstraßenregelung im Bereich der Herzberger Landstraße auch eine Einbahnstraßenregelung des Nikolausberger Weges zwischen Hoffmans Hof und der Straße „Am Klausberge“ (der sogen. Hohlweg) einzurichten, um so die Überlastungspotenziale an den Kreuzungen Nikolausberger Weg/Kreuzbergring/Düstere Eichenweg, Nikolausberger Weg/An der Lutter, B 27/Knochenmühle zu reduzieren?
Inwiefern berücksichtigen die Prüfergebnisse der Verwaltung die spezielle Gefahrenlage im Herbst und Winter für Alleinerziehende mit Kinderwagen sowie die aktuelle Personal- und Kostensituation des betreuten Fahrdienstes?
Ist der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg von der Grotefendstraße zur Herzberger Landstraße vollständig befahrbar, beleuchtet und befestigt?
Welche Maßnahmen wären notwendig, um eine sichere Begeh- und Befahrbarkeit unter Berücksichtigung des besonderen Steigungsverhältnisses zu gewährleisten?
Besteht die Möglichkeit die parallel zur Herzberger Landstraße im östlichen Bereich verlaufenden Wege und Straßen zu einem beleuchteten und sicheren Weg von der Haltestelle Rohns zur Jugendhilfe Am Rohns zu schaffen?
In der Anlage überreichen wir die Anfrage an die Verwaltung.
