Auskömmlicher Schulbedarf für bedürftige Kinder und Jugendliche

Antrag für den Ausschuss Soziales und Gesundheit am 16. August 2016

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen unterzeichnet die Petition der Diakonie in Deutschland zur angemessenen Anhebung der Sätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Schulbedarf von Kindern von Hartz-IV-Beziehern/innen auf die tatsächlich anfallenden Kosten und bittet die Göttinger Bürgerinnen und Bürger, diese Petition ebenfalls mit zu unterstützen.

Begründung:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass die Petition nur bis zum 08.09.2016 online

(https://www.openpetition.de/petition/online/arbeitslosengeld-ii-aenderung-des-28-abs-3-des-zweiten-buch-sozialgesetzbuch-bedarfe-fuer-bildung-un#sticky)

mitgezeichnet werden kann. Unterschriftenlisten müssen bereits zum 01.09.2016 bei der Diakonie vorliegen, damit sie rechtzeitig eingereicht werden können. Die Petition benötigt mindestens 50.000 Unterschriften.

Viele Göttinger Eltern haben in den letzten Wochen die Erfahrung gemacht, dass die Schulbedarfskosten deutlich über dem geltenden Regelsatz von 100 EURO liegen. Eine wissenschaftliche Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (Andreas Mayert: „Schulbedarfskosten in Niedersachsen“, Hannover Februar 2016) hat für Niedersachsen einen tatsächlichen Bedarf von mindestens 153 EURO pro Schuljahr ermittelt.

Zur Anhebung der Sätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder von Hartz IV Beziehern/innen ist eine Änderung des § 28 Abs. 3 des Zweiten Sozialgesetzbuches („Bedarfe für Bildung und Teilhabe“) durch den Bund erforderlich. Aktuell wird diese Änderung durch eine von der Diakonie in Niedersachsen initiierte Petition (Nr. 66785) an den Deutschen Bundestag gefordert. Diese Petition wird vom Ausschuss für Soziales und Gesundheit und vom Rat der Stadt Göttingen ausdrücklich unterstützt.

Durch die mangelnde finanzielle Ausstattung der Schulkinder wird Kinderarmut erzeugt, indem Kinder aus Familien im Leistungsbezug schulisch zu schlecht ausgestattet sind oder aus Scham der Eltern nicht an allen schulischen Aktivitäten wie z.B. Klassenfahrten teilnehmen. Chancengleichheit in der Bildung verlangt jedoch, dass die Herkunft und das Einkommen der Eltern bei der Förderung von Talenten und Begabungen keine Rolle spielt. Dies sieht in Deutschland jedoch immer noch anders aus. Noch immer ist der Bildungserfolg stark von der sozialen Herkunft abhängig. Neuntklässler aus höheren Sozialschichten haben in Mathematik bis zu zwei Jahre Vorsprung vor ihren Klassenkameraden aus bildungsferneren Familien, so der Chancenspiegel von Bertelsmann Stiftung, TU Dortmund und Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die Bekämpfung von Kinderarmut und die Schaffung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sind seit Jahren zentrale Anliegen des Rates der Stadt Göttingen. Die Bundesregierung hat hier die Aufgabe, die Regelsätze für die betroffenen Kinder und Jugendlichen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen