Mitfahrerparkplätze schaffen, Mobilität gestalten

Antrag für den Rat am 16. Dezember 2016

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Göttingen wird beauftragt, gemeinsam mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Göttingen ein Konzept zu entwickeln, sogenannte Mitfahr-Parkplätze an den Orten einzurichten, wo die Verkehre entstehen. Dabei ist eine Kopplung mit dem ÖPNV in die Planungen einzubeziehen.

Begründung:

Die Zahl der Beschäftigten in der Stadt Göttingen hat zugenommen. Doch nicht alle Beschäftigten, die einer Arbeit innerhalb der Stadtgrenzen nachgehen, wohnen auch in der Stadt. Göttingen als wirtschaftliches Oberzentrum in Südniedersachsen bietet eine Vielzahl an Arbeitsplätzen, wie die Zahl der Beschäftigten (sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze) zeigt. Im Jahr 2015 gingen 67.137 Personen einer solchen Arbeit nach. Davon pendelten 37.435 von außerhalb der Stadt ein (Einpendler), weitere 29.702 waren sogenannte Binnenpendler (sie wohnen und arbeiten innerhalb der Stadt). 10.499 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Göttingen wohnen, gingen einer Tätigkeit außerhalb der Stadt nach (Auspendler)
Statistik Journal der Stadt 2/2016

Die täglichen Ein- und Auspendler benutzen überwiegend die Hauptverkehrsadern der Stadt Göttingen.

Neben der Autobahn A 7 sowie dem autobahnähnlich ausgebauten Abschnitt der Bundesstraße B 3 weisen folgende Straßenzüge innerhalb des bebauten Stadtgebietes Querschnittsbelastungen von über 20.000 Kfz/24h auf:

● Kasseler Landstraße – Groner Landstraße (B 3)
● Hannoversche Straße – Weender Landstraße (B 3 / B 27)
● Berliner Straße – Bürgerstraße (B 3 / B 27)
● An der Lutter (B 27)
Entnommen Klimaplan Verkehrsentwicklung der Stadt Göttingen

Die Vorteile von Mitfahrerparkplätzen liegen auf der Hand. Die Senkung des stadtnahen Individualverkehrs und von Lärm. Verkehrsproblematiken wie die Verkehrsdichte oder die gestiegenen Spritkosten sowie die Feinstaub- und Stickoxidproblematik können durch die gezielte Einrichtung von Pendlerparkplätzen gemildert werden.

Die Schaffung von Parkraum an peripheren Gebieten bietet die Möglichkeit des Umstieges und eine gemeinschaftliche Weiterfahrt. Die Einrichtung von Mitfahrerparkplätzen sollte in Absprache mit anliegenden Gemeinden und dem Landkreis Göttingen durchgeführt werden.