Bündnis für Wohnen – bezahlbaren Wohnraum schaffen

Ressourcen in der Bauverwaltung

Antrag für den Rat am 12. Mai 2017

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert darzulegen, wie die Vorgaben des Bündnisses für Wohnen als Prozess umgesetzt werden sollen.
  2. Die Bauverwaltung wird weiterhin aufgefordert, wie im Bündnis für Wohnen beschlossen, planungsreife Grundstücke zu benennen.

Dem Bauausschuss ist dabei vorzulegen, welche Baugebiete in welcher zeitlichen Abfolge wann beplant werden sollen (Grundlage: Flächennutzungsplan). Zeitgleich ist darzulegen, welche Projekte zunächst nicht mehr weiterverfolgt werden sollen, um personelle Ressourcen zu schaffen.

Begründung:

Nach Beschluss zum „Bündnis für Wohnen“ und dem Flächennutzungsplan muss es nun Ziel sein, effizient erste Baugebiete planungsreif zu entwickeln. Dies soll durch eine Steuergruppe erarbeitet werden Dafür müssen personelle Ressourcen geschaffen werden, in dem auf andere Projekte zunächst verzichtet wird.

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)

Die Auftaktveranstaltung des Göttinger Bündnisses für bezahlbares Wohnen findet am 12.5. direkt vor der Ratssitzung statt. Über das geplante Vorgehen kann mündlich im Rat berichtet werden.

Zu 2.)

a) Bei den vier Gebieten des soz. Wohnungsbausofortprogramms handelt es sich um folgende Gebiete (für alle Gebiete ist mindestens ein Aufstellungsbeschluss in 2016 erfolgt): 1. Holtenser Berg, 2. Greitweg, 3. Südl. Deneweg, 4. Zimmermannstraße. Darüber hinaus laufen für folgende Gebiete mit einem wesentlichen Anteil an Wohneinheiten Bauleitplanverfahren: 5. Südl.-Friedrich-Ebert-Straße, 6. Paul-Löbe Weg und 7. Nonnenstieg – Nordwest

b) 1. ca. 300 WE, 2. ca. 150 WE, 3. ca. 30 WE, 4. ca. 60 WE, 5. ca. 300 WE, 6. ca. 60 WE , 7. ca. 80 WE (gesamt ca. 980 WE)

c) 1. Planreife 2019/2020, 2. Planreife Ende 2017, 3. Planreife Ende 2017, 4. Planreife 2018, 5. Planreife Mitte 2017, 6. Planreife Anfang 2018, 7. Planreife Mitte 2018

Zu 3.)

Die Baulücken und mindergenutzten Flächen im Stadtgebiet wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erhoben und anteilig bei der Berechnung des Wohnbauflächenbedarfs berücksichtigt. Derzeit findet eine Aktualisierung der Erhebung statt. Die Stadt steht mit dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung in ständigem Kontakt. Der erwähnte Service beinhaltet jedoch nur die Präsentation der Daten, nicht die Aufbereitung und richtet sich an Kommunen, die kein eigenes WebGIS haben. Der Service der Präsentation kann durch die Verwaltung selbst erbracht werden.