Verzögerungen bei der Feststellung eines möglichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes in Göttingen?

Laut Kenntnisstand unserer Fraktion kommt es in Göttingen immer wieder zu Verzögerungen bei den Überprüfungen, ob bei Kindern ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt. Dafür ist in der Regel ein gutes Zusammenspiel zwischen allgemeinbildender Schule (Grundschule) und Förderschulen notwendig, denn die Förderschullehrer müssen das erforderliche Gutachten erstellen. Verzögerungen dabei führen dazu, dass zusätzliche Förderstunden für die Kinder erst spät freigegeben werden.

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung und bitten um Antwort, wenn erforderlich auch unter Rücksprache bei der Landesschulbehörde:

1. Wie läuft das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes genau ab?

2. Wer ist zuständig für die Erstellung der entsprechenden Gutachten und ist dies klar geregelt?

3. Gibt es Fälle von Verzögerungen, z.B. durch Überlastung oder unklare Zuständigkeiten?

4. Wie können die Verfahren im Sinne der Kinder und Eltern beschleunigt werden?

Nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde Braunschweig, Außenstelle Göttingen, wird folgende Antwort erteilt:

Zu Frage 1:

Das Feststellungsverfahren ist per Erlass geregelt (SVBl 2/2013, S. 66 ff, siehe Anlage)

Zu Frage 2:

Die Zuständigkeiten sind in dem o.g. Erlass geregelt. Zusammenfassend ergeben sich folgende Verantwortlichkeiten: Prinzipielle leitet der Schulleiter/ die Schulleiterin das Verfahren ein. Sie/bzw. er ist für den Verfahrensablauf bis zur abschließenden und vollständigen Erstellung des Gutachtens verantwortlich. Nach Erstellung des Gutachtens wird es an die Niedersächsische Landesschulbehörde zur Prüfung übersandt. Nach Prüfung des Gutachtens erstellt die Landesschulbehörde den Bescheid und versendet ihn.

Zu Fragen 3 und 4:

Die Landesschulbehörde ist bemüht, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten. Trotzdem kann es in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen. Gründe hierfür sind u. a. sehr spät eingereichte Gutachten oder die Tatsache, dass in seltenen Fällen Dokumente nachgereicht werden müssen.

Werden die Gutachten rechtzeitig und vollständig eingereicht, entstehen in der Regel keine Verzögerungen. Trotzdem hat die Außenstelle der Landesschulbehörde in Göttingen nach einer internen Evaluation die internen Abläufe optimiert, um der steigenden Anzahl von Gutachten sowie den o.g. Gründen zu begegnen.