Mit der Umsetzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) hat der Gesetzgeber zum 01.09.2022 die Tariftreueregelung in Einrichtungen der Altenpflege eingeführt. Seit dem 1. September 2022 dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihr Pflege- und Betreuungspersonal nach Tarif entlohnen. Somit ist die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege nun verpflichtend. Die Gehälter vieler Pflegekräfte in der Altenpflege steigen.
„Wir freuen uns sehr, dass das Seniorenzentrum Göttingen diesen überfälligen Schritt jetzt auch gegangen ist und nun nach vielen Jahren sein Personal angeglichen an den Tarif des Öffentlichen Dienstes bezahlt, so Uwe Friebe, Mitglied im Aufsichtsrat der Seniorenzentrum Göttingen gGmbH.
Friebe fügt hinzu: „Das Tariftreue-Gesetz zeigt Wirkung. Pflege- und Betreuungskräfte können sich über bessere Löhne freuen. Die Gehälter der Pflegekräfte steigen erheblich, und das ist beabsichtigt. Endlich wird ihre wichtige Arbeit angemessen entlohnt. Das ist ein positives Signal für alle, die diesen wichtigen und erfüllenden Beruf ergreifen möchten. Die Gesellschaft muss diese Leistung angemessen honorieren.“
„Es geht dabei nicht nur um Wertschätzung, sondern es ist nach wie vor schwierig, Fachpersonal zu finden. Wir sind froh, wenn das Personal bleibt. Auch daher ist es richtig, tariftreu zu bezahlen“, so Insa Wiethaup, sozialpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion.
„Pflegeberufe müssen attraktiver werden. Eine wichtige Komponente dabei ist die Bezahlung. Personen, die in der Pflege arbeiten, sollten tarifähnlich entlohnt werden. Das Problem besteht jedoch darin, dass dadurch auch die Kosten für die Pflegebedürftigen steigen“, erläutert Wiethaup.
Durch die Einführung der Tarifsteigerungen erhöhen sich auch die alltäglichen Kosten in den Pflegeheimen. Diese Kostensteigerungen belasten sowohl die Pflegekassen als auch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Sozialträger, die einspringen, wenn pflegebedürftige Menschen die Mittel nicht selbst aufbringen können. „Es ist wichtig, dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen von den Preiserhöhungen entlastet werden, damit hier kein Ungleichgewicht entsteht“, sind sich Wiethaup und Friebe einig.